Lexikon - Public-Sex / Öffentlicher Sex / Outdoor
Lexikon - Public-Sex / Öffentlicher Sex / Outdoor
Total-Public-Sex, Outdoor-Sex
Mit zunehmender Sexualisierung der verschiedenen Medien und im gesamten gesellschaftlichen Umfeld, nehmen auch die Hemmung ab, Sex nur in den eigenen, vor Blicken Dritter geschützten, vier Wänden zu praktizieren. Die Offenheit, auch andere daran teilhaben zu lassen, steigt stetig an.
Der sozialwissenschaftliche Hintergrund besteht darin, dass viele es mittlerweile als normal empfinden, auch in der Öffentlichkeit Zärtlichkeiten auszutauschen, wobei die Grenzen zwischen Zärtlichkeiten im konservativen Sinn und sexuellen Handlungen immer weiter verschwimmen. Der dadurch entstehende sich selbst verstärkende Effekt ist enorm und die Tatsache, dass Voyeurismus weitestgehend inzwischen ebenfalls salonfähig ist, trägt ihr übrigens bei. In manchen in der Öffentlichkeit zugänglichen Kreisen gilt sich selbst entsprechend freizügig und tabulos darzustellen sogar als Kriterium für die Akzeptanz der Vertreter/innen dieser Kreise und den Zugang zur Nutzerschaft.
Public-Sex (englisch für "öffentlicher Sex") erfreut sich zunehmender Beliebtheit und gehört bei vielen Sexualpartnern zu einem gewissen Grad bereits zum Standardrepertoire. Als Sex wird dabei angesehen was im allgemeinen als sexuelle Handlung zu verstehen ist: Masturbation (mit und ohne Hilfsmittel), Handjob/Fingern, Oral-, Vaginal- und Analverkehr, aber auch das Ausleben bestimmter Fetische, sofern diese einer von außen erkennbaren sexuellen Motivation unterliegen. Das bloße "sich nackt zeigen", oder andere auf diese Art und Weise zu präsentieren, zählt nicht als sexuelle Handlung, sondern ist als Exhibitionismus zu klassifizieren.
Bereits seit einigen Jahren wird kontrovers diskutiert, inwiefern die Inhalter der immer weiter steigenden Anzahl an Webcam-Sex-Kanälen ebenfalls als Public-Sex zu werten ist. Befürworter argumentieren, dass Webcam-Sex der Öffentlichkeit grundsätzlich zugänglich ist und deswegen die Public-Sex-Kriterien erfüllt. Kritiker meinen, dass dies allein aufgrund der Distanz zwischen den Akteuren der sexuellen Handlung und dem Beobachter ausgeschlossen werden kann und das man vor dem argumentativen Hintergrund auch jeden einfachen Pornofilm als Public-Sex deklarieren könne. Die Debatte hält derzeit weiterhin an.
Grundsätzlich kann man die Aktivität des Public-Sex, bezogen auf die Örtlichkeit der Aktivitäten, in drei Hauptkategorien und jeweils zwei Unterkategorien unterteilen:
1. Sex in Räumlichkeiten
1.1. Sex im eigenen Bereich
1.2. Sex im fremden Bereich
2. Sex in Verkehrsmitteln / beweglichen Objekten
2.1. Sex im eigenen Bereich
2.2. Sex im fremden Bereich
3. Sex außerhalb
3.1. Sex im eigenen Bereich
3.2. Sex im fremden Bereich
Die Szene ist geteilter Ansicht, ob "Sex in Räumlichkeiten - im eigenen Bereich" (1.1.) überhaupt als Public-Sex angesehen werden kann. Die eine Position stellt es so dar, dass dies schon allein dem Wortsinn widerspricht, Sex in den eigenen Räumlichkeiten als "public" zu bezeichnen. Die andere Position argumentiert dahingehend, dass erkennbarer Sex z.B. am Fenster, oder im Studentenwohnheim bei offener Tür, durchaus auch "public" ist. Weitestgehend unstrittig ist jedoch, dass "Sex in Räumlichkeiten - im fremden Bereich" (1.2.) unter der Voraussetzung als "public" angesehen wird, wenn die Räumlichkeiten jeweils frei zugänglich sind. Hierbei kann es sich z.B. um das Treppenhaus des Wohnhauses handeln, der gemeinschaftlichen Waschküche, Restauranttoiletten, ein Kinosaal, oder einschlägige Clubs.
Der Sex in Verkehrsmitteln / beweglichen Objekten ist ebenfalls stetig zunehmend. Auch hierbei wird zwischen Sex im eigenen Bereich (2.1.) und Sex im fremden Bereich (2.2) unterschieden. Bei der Variante 2.1. wird allerdings von den meisten die Voraussetzung angegeben, dass durch das Verkehrsmittel bzw. das bewegliche Objekt inhärente "Versteckmöglichkeiten" ausgeschlossen werden müssen. Beispiele für die Variante 2.1. sind das eigene Auto, Wohnmobil, Boot, oder auch ein Zelt. Nicht als "public" angesehen würde beispielsweise der Sex auf der nach außen nicht einsehbaren Ladefläche eines Sprinters, oder unter Deck auf einem Boot. Beispiele für die Variante 2.2. sind Sex in einem Bus, Zug, oder Flugzeug.
Sex außerhalb von Räumlichkeiten und Verkehrsmitteln / beweglichen Objekten wird in der Szene auch als "Outdoor-Sex" ("Outdoor" englisch für "draußen"/"im Freien"), oder "Total-Public-Sex" bezeichnet und gilt sowohl als die tabuloseste Variante des Public-Sex, als auch die risikoreichste. Mit Sex außerhalb - im eigenen Bereich (3.1.) ist z.B. Sex auf dem eigenen Balkon, der Terrasse, oder dem Garten gemeint und als Beispiele für Sex außerhalb - im fremden Bereich (3.2.) können Sex in einem Park, oder am Strand genannt werden.
Eine weitere Möglichkeit der Kategorisierung besteht darin, Public-Sex nach dem Grad der Sichtbarkeit der aktiven Personen einzuordnen. Hierbei haben sich sechs Sichtbarkeitsgerade (Großbuchstaben) herauskristallisiert, welche für sich stehen können, oder in Kombination mit der Kategorisierung für die Örtlichkeit des Public-Sex verwendet werden können:
A -> Fast gar nicht einsehbar, oder nur mit Hilfsmitteln
B -> Bedingt einsehbar, allerdings eher durch zufällige Blicke
C -> Relativ offen einsehbar, allerdings wenig frequentiert
D -> Relativ offen einsehbar und relativ hoch frequentiert
E -> Offen einsehbar, allerdings wenig frequentiert
F -> Offen einsehbar und relativ hoch frequentiert
Beim Sichtbarkeitsgrad A, findet der Public-Sex an Orten statt, welche zwar öffentlich zugänglich/sichtbar sind/ist und an denen theoretisch die Möglichkeit besteht beim Sex beobachtet zu werden, allerdings die Wahrscheinlichkeit dafür eher gering ist. Beispiele hierfür sind verlassene Fabrikgelände, oder offen gelassene Balkontüren in einer höheren Etage und mit Blick in Richtung einer Freifläche. Hilfsmittel für die eventuell beobachtenden Personen können z.B. Ferngläser, Leitern, Quadrokopter etc. sein.
Der Sichtbarkeitsgrad B ordnet Public-Sex ein, welcher in einer Umgebung stattfindet, deren Einsehbarkeit durch umliegende Objekte begrenzt ist. Solche Objekte können z.B. eine Hecke im Garten sein, dass Holz eines Jägerhochstands im Wald, oder die Blenden an einem Balkongeländer.
Der Sichtbarkeitsgrad C bildet eine Art "Schwelle" bzgl. des Public-Sex. Wird bei den Graden A und B nur die Sichtbarkeit des Public-Sex an sich mit einbezogen, wird ab Grad C auch die Frequentierung der jeweiligen Örtlichkeit berücksichtigt. Kann bei den Graden A und B vereinzelt noch davon ausgegangen werden, dass der Public-Sex zwar öffentlich stattfindet, aber eine Beobachtung durch Dritte nicht notwendigerweise das Ziel der Aktivitäten ist, ist ab Grad C der Voyeurismus externer Personen ein elementarer Bestandteil des Public-Sex bzw. des Sexualaktes an sich. Die beteiligten Personen wollen entweder gesehen werden, oder für sie spielt es entgegen konservativer, gesellschaftlicher Konventionen zumindest keine Rolle, ob man sie bei den sexuellen Handlungen beobachtet, oder nicht. Beispiele für Public-Sex des Sichtbarkeitsgrads C sind Flachdächer mit höheren bzw. gleich hohen umliegenden Bauten, oder Hinterhöfe von Mietshäusern.
Public-Sex mit dem Sichtbarkeitsgrad D findet z.B. in einem Auto statt, welches in einem Parkhaus eines Einkaufszentrums steht und ein Beispiel für den Public-Sex mit dem Sichtbarkeitsgrad E ist eine Shoppingstraße in der Innenstadt bei Nacht, oder ein Waldstück.
Am tabulosesten ist der Public-Sex mit dem Sichtbarkeitsgrad F. Hierbei ist es für die beteiligten Personen nicht nur unerheblich ob sie beim Sexualakt beobachtet werden, sondern es ist ausdrücklich erwünscht. Diese Bedingungen erfordern von den Sexualpartnern ein erhebliches Maß an Selbstbeherrschungs-, Konzentrationsvermögen und Exhibitionismus, da vielerlei äußere Einflüsse während des Aktes auf sie einwirken. Orte hierfür sind z.B. der Strand, Stadtpark, oder der Raststättenparkplatz.
Eine weitere Kategorisierungsmöglichkeit für Public-Sex ist die des Risikofaktors. Dieser wird in Alpha (α), Beta (β), Gamma (γ) und Delta (δ) angegeben, wobei α den höchsten Risikofaktor darstellt und δ den niedrigsten. Die Risikofaktoren geben an, wie hoch das Risiko für negative Konsequenzen ist, wenn die beteiligten Personen beim Sexualakt gesehen werden. Bei der Einordnung spielen sowohl die Örtlichkeiten, als auch die Einsehbarkeit und die individuellen, situativen Gesamtumstände eine Rolle:
δ -> kein bis sehr geringes Risiko für Konsequenzen
γ -> geringes Risiko für Konsequenzen
β -> mittleres Risiko für Konsequenzen
α -> hohes Risiko für Konsequenzen
Der Risikofaktor Delta (δ) gilt beispielsweise für einschlägige Clubs, Pornokinos und den meisten sexuellen Aktivitäten der Kategorie 1.1. ("Sex in Räumlichkeiten - im eigenen Bereich"). Der Sex in einem Umfeld mit dem Risikofaktors δ ist entweder erwünscht, oder kann unter Umständen von der Allgemeinheit als "grenzwertig akzeptabel" angesehen werden. Im schlimmsten Fall drohen negative Kommentare von Außenstehenden bzw. der Hinweis, dass das Verhalten abzustellen ist.
Bei Örtlichkeiten mit dem Risikofaktor Gamma (γ) ist das Risiko für negative Konsequenzen zwar erhört, aber dennoch für die meisten sexuell aktiven Personen vertretbar. Hierbei handelt es sich um Aktivitäten der Kategorie 1.2. ("Sex in Räumlichkeiten - im fremden Bereich") bis 2.1. ("Sex in Verkehrsmitteln / beweglichen Objekten - im eigenen Bereich"). Im schlimmsten Fall muss damit gerechnet werden, dass ggf. örtliche Ordnungskräfte herbeigerufen werden und/oder man gebeten wird die jeweilige Örtlichkeit zu verlassen. Auch Ermahnungen, mit der Androhung späterer Konsequenzen im Wiederholungsfall, sind möglich.
Beim Risikofaktor Beta (β) ist mit erheblichen Konsequenzen zu rechnen. Diese können von einem Haus-/Platzverbot, bis hin zu einer Kündigung des Mietvertrags, oder gar des Arbeitsverhältnisses reichen, oder dazu führen, dass Ermittlungsbehörden eingeschaltet werden. Die Aktivitäten sind hierbei in der Kategorie 2.2. ("Sex in Verkehrsmitteln / beweglichen Objekten - im fremden Bereich") und 3.1. ("Sex außerhalb - im eigenen Bereich") zu finden.
Die Konsequenzen beim höchsten Risikofaktor Alpha (α) können enorm sein. Diese reichen von Maßnahmen im Bereich des Strafrechts, über die Veröffentlichung gemachter Bild- und Videoaufnahmen, bis hin zum völligen Verlust des eigenen, öffentlichen und gesellschaftlichen Ansehens. Der Risikofaktor α ist meistens bei sexuellen Aktivitäten der Kategorie 3.2. ("Sex außerhalb - im fremden Bereich) bzw. E ("Offen einsehbar, allerdings wenig frequentiert") und F ("Offen einsehbar und relativ hoch frequentiert") anzusetzen.
Die drei Kategorisierungen des Public-Sex (Örtlichkeit, Sichtbarkeit und Risikofaktor) dienen nur als Variante der ungefähren Einordnung und deren Kürzel werden aus praktikablen Gründen in der Praxis kaum bis gar nicht verwendet, sondern diese werden meistens sprachlich ausformuliert. Dennoch sollte man sich über die Einordnung und Differenzierungsmöglichkeiten im Klaren sein und natürlich auch über deren verschiedenen Möglichkeiten der Kombinationen. Dadurch wird verhindert, dass beispielsweise bei Uploads auf Pornoplattformen Arten des Public-Sex suggeriert werden, welche so gar nicht stattfinden, oder es in Gesprächen zu Missverständnissen kommt.
Interessant ist desweitern, dass sich gezeigt hat, dass die Akteure bei der Ausübung des Public-Sex zum einem an eine individuelle Hemmschwelle stoßen und zum anderen Public-Sex ein gewisses Fetischpotential hat.
Der "Sex unter freiem Himmel" wird häufig sogar als romantisch und leidenschaftlich empfunden. Die meisten Personen empfinden Public-Sex der Kategorie 1.1., 2.1., 3.1. bzw. A, B bzw. δ, γ noch als "im akzeptablen Rahmen". Alles Darüberhinausgehende stößt üblicherweise an eine Hemmschwelle, welche in den meisten Fällen nur mit viel Übung und langsamen Herantasten überwunden werden kann.
Üblicherweise baut sich die Hemmschwelle dabei von oben nach unten ab. Also als erste fällt diese bzgl. der Örtlichkeit 1.2., danach 2.2. und schließlich für 3.2., dann für die Sichtbarkeit (von C, schrittweise nach F) und letztlich für den Risikofaktor von β nach α. Die Wenigsten Public-Sex-Liebhaber erreichen dabei das Maximum (3.2.F.α; "Sex außerhalb - im fremden Bereich - offen einsehbar und relativ hoch frequentiert - hohes Risiko für Konsequenzen"), sondern pendeln sich meistens in einem mittlere Bereich (1.2-2.1., B-C, γ) ein. Bei denjenigen, welche allerdings Grenzen überschreiten (ab C, ab 2.2., ab β) ist der exhibitionistische Drang häufig bereits so hoch, dass sich ein Fetisch der Natur entwickelt, dass Sex unter Beobachtung anderen sexuellen Aktivitäten bevorzugt wird und kaum mehr Tabus bzgl. der Umgebung und oder Situation bestehen.
Mit besonderer Vorsicht sind Pornoproduktionen zu betrachten, welche Public-Sex darstellen. Diese verwenden überwiegend Schauplätze (z.B. Industriegelände, Baustellen, Läden des Einzelhandels etc.), welche zuvor explizit für den Dreh angemietet wurden und/oder verfügen über Personal, welches die Umgebung entsprechend auskundschaftet und während des Drehs, für die Kamera unsichtbar, absichert, bzw. suchen einschlägige Clubs auf, die extra für solche Szenarien ausgestattet sind. Auch die Methodik sehr offenen Public-Sex (3.2.F.α) zu suggerieren, obwohl dieser in Wirklichkeit eher maximal in 2.1.B.γ ("Sex in Verkehrsmitteln / beweglichen Objekten - im eigenen Bereich - Bedingt einsehbar, allerdings eher durch zufällige Blicke - geringes Risiko für Konsequenzen") einzuordnen ist, ist ein sehr beliebtes Mittel. Die Gefahr für den Betrachter besteht darin, dass durch die realistisch wirkende, aber dennoch manipulierte Szenerie, ein verzerrtes Bild der Realität entsteht, woraus negative Konsequenzen für die Aktiven Personen erwachsen können, wenn diese ihre Fantasien auf ähnliche Art und Weise in die Tat umsetzen.
Des Weiteren ist unbedingt der Unterschied zwischen Public-Sex und Swingen/Partnertausch bzw. der Wunsch nach Sex mit Fremden, zu beachten. Beim Public-Sex geht es vorwiegend darum sich sexuell in ungewohnter Umgebung und/oder nicht alltäglicher Atmosphäre auszuleben und um den Reiz beim Sexualakt beobachtet zu werden. Üblicherweise ist die Intention der Public-Sex-Aktiven nicht, andere Personen dazu zu animieren in das Geschehen wie auch immer einzugreifen, oder sich gar am Sex zu beteiligen. Die Anfertigung von Bild-/Videomaterial wird nicht gern gesehen, jedoch ab einem gewissen Grad akzeptiert. "Cheerleading" (das lautstarke Kommentieren des Sexualaktes und Anfeuern der beteiligten Personen) dagegen ist genauso zu unterlassen wie ein aufdringliches immer näher an die Beteiligten heranrücken. Wird Public-Sex beobachtet, ist eine gewisse Distanz zu wahren und der Moment zu genießen. Möchte die Public-Sex-Aktiven das ein Beobachter eine Rolle bei dem öffentlichen Treiben spielt, werden diese dem das unmissverständlich mitteilen. Masturbation der beobachtenden Personen ist (sofern dies die Umgebung zulässt) nicht unüblich und kann sogar für die Public-Sex-Aktiven stimulierend wirken. Dies ist jedoch situativ und mit besonderem Fingerspitzengefühl abzuwägen.
Ein weiterer Aspekt, welcher bzgl. des Public-Sex betrachtet werden sollte, ist der juristische. Allein das sich nackt zeigen eines Mannes (Frauen werden im Gesetzestext hierbei tatsächlich ausgeschlossen), wird laut § 183 StGB "Exhibitionistische Handlungen" mit einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr, oder eine Geldstrafe bestraft. Es ist dabei jedoch anzumerken, dass dies nur dann verfolgt wird, wenn Anzeige erstattet, oder das öffentliche Interesse in besonderer Art und Weise berührt wird. Der Gesetzestext lautet im Auszug:
(1) Ein Mann, der eine andere Person durch eine exhibitionistische Handlung belästigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Die Tat wird nur auf Antrag verfolgt, es sei denn, daß die Strafverfolgungsbehörde wegen des besonderen öffentlichen Interesses an der Strafverfolgung ein Einschreiten von Amts wegen für geboten hält.
(3) Das Gericht kann die Vollstreckung einer Freiheitsstrafe auch dann zur Bewährung aussetzen, wenn zu erwarten ist, daß der Täter erst nach einer längeren Heilbehandlung keine exhibitionistischen Handlungen mehr vornehmen wird.
Der § 183a StGB ("Erregung öffentlichen Ärgernisses") befasst sich direkt mit Public-Sex an sich und legt ebenfalls eine Geldstrafe, oder Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr fest. Der Gesetzestext lautet:
Wer öffentlich sexuelle Handlungen vornimmt und dadurch absichtlich oder wissentlich ein Ärgernis erregt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in § 183 mit Strafe bedroht ist.
Hinzu kommen weitere juristische Aspekte, welche ggf. beim Public-Sex eine Rolle spielen können. Insbesondere sind hier Landfriedensbruch nach § 125 StGB (Geldstrafe, oder Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren), Sachbeschädigung nach § 303 StGB (Geldstrafe, oder Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren) und Kündigung von Dauerschuldverhältnissen aus wichtigem Grund § 314 BGB (sofortige, fristlose Kündigung des Arbeitsverhältnisses bzw. Abmahnung) zu nennen.
Global und historisch betrachtet gibt es Anzeichen dafür, dass es indirekt gesellschaftlich akzeptiert und sogar erwünscht ist/war über das Sexualverhalten bestimmter Personen informiert zu werden:
In früheren Jahrhunderten war es beispielsweise in Europa üblich nach der Hochzeitsnacht das mit Blut befleckte Bettlaken aus dem Fenster zu hängen. Dies sollte zum einen verdeutlichen, dass die Ehe vollzogen wurde und zum anderen, dass die Frau in der Hochzeitsnacht noch jungfräulich war. In den höheren Kreisen war die Mätresse nichts ungewöhnliches und eine akzeptierte Person am adligen Hof.
Noch heute werden bei manchen indigenen Völkern für junge Pärchen extra Paarungshütten gebaut, in denen der Sexualakt möglichst oft vollzogen werden soll. Dies wird indirekt von den Dorfältesten überwacht, indem sie beobachten, wie oft und lange sich ein Pärchen in der Hütte aufhält. Geschieht dies nicht häufig/lange genug, muss das Pärchen sich vor den Ältesten und der Familie rechtfertigen, da diese den Fortbestand der Dorfgemeinschaft in Gefahr sehen.
In manchen Regionen Indiens und Asiens ist die Arbeit im sexuellen Dienstleistungsgewerbe eine in der Familie akzeptierte Einkommensquelle. So unterstützen in manchen Gesellschaftsschichten die Familienmitglieder die jüngere Generation bei ihrer Tätigkeit. Zum Teil sind dort über die vergangenen Jahrzehnte ganze Familienbetriebe, oder Nachbarschaften entstanden, welche in dieser Branche zusammenarbeiten und mehr oder weniger offen solche Dienstleistungen anbieten.
In konservativ muslimisch geprägten Familien haben meist die Eltern einen erheblichen Einfluss auf die Partnerwahl ihres Nachwuchses. Hier spielt das Interesse am Sexualakt an sich zwar eine untergeordnete Rolle, jedoch wird zum einen darauf geachtet, einen möglichst guten Partner zu finden und zum anderen wird erwartet, dass so bald wie möglich eine Schwangerschaft eintritt, was aktiv gefördert und durch sozialen Druck gefordert wird und somit indirekt ein Interesse am Sexualverhalten anderer Menschen darstellt.
Abschließend ist zu sagen, dass trotz der wachsenden Beliebtheit von Public-Sex und des offensichtlich in den meisten Menschen verankerten Voyeurismuses, sich Sex in der Öffentlichkeit in keiner Gesellschaft als "akzeptables Verhalten" durchgesetzt hat. Auch wenn es inzwischen zahlreiche Clubs, vereinzelt auch z.B. Strandabschnitte gibt, an denen man sich frei und unter Beobachtung ausleben kann und sich auch Reiseveranstalter auf Urlaube in entsprechende ausländische Areale spezialisiert haben, ist dies noch weit entfernt von allgemein akzeptierten Total-Public-Sex und es ist derzeit auch nicht erkennbar, dass dies sich in absehbarer Zeit merklich ändern wird. Grund hierfür ist meistens der soziale Druck der Gesellschaft, die widersprüchlichen Ansätze moderner Erziehung und die oft geäußerte Befürchtung Heranwachsende könnten durch den Anblick freier Sexualität negativ beeinflusst werden.
Damit verbundene Artikel:
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Veröffentlicht am / Artikel-Version / Editierdatum
27.11.2020 / 3.0 / 07.05.2022
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Lexikon - Einleitung & Inhaltsverzeichnis
https://deu.xhamster.com/posts/794957
Total-Public-Sex, Outdoor-Sex
Mit zunehmender Sexualisierung der verschiedenen Medien und im gesamten gesellschaftlichen Umfeld, nehmen auch die Hemmung ab, Sex nur in den eigenen, vor Blicken Dritter geschützten, vier Wänden zu praktizieren. Die Offenheit, auch andere daran teilhaben zu lassen, steigt stetig an.
Der sozialwissenschaftliche Hintergrund besteht darin, dass viele es mittlerweile als normal empfinden, auch in der Öffentlichkeit Zärtlichkeiten auszutauschen, wobei die Grenzen zwischen Zärtlichkeiten im konservativen Sinn und sexuellen Handlungen immer weiter verschwimmen. Der dadurch entstehende sich selbst verstärkende Effekt ist enorm und die Tatsache, dass Voyeurismus weitestgehend inzwischen ebenfalls salonfähig ist, trägt ihr übrigens bei. In manchen in der Öffentlichkeit zugänglichen Kreisen gilt sich selbst entsprechend freizügig und tabulos darzustellen sogar als Kriterium für die Akzeptanz der Vertreter/innen dieser Kreise und den Zugang zur Nutzerschaft.
Public-Sex (englisch für "öffentlicher Sex") erfreut sich zunehmender Beliebtheit und gehört bei vielen Sexualpartnern zu einem gewissen Grad bereits zum Standardrepertoire. Als Sex wird dabei angesehen was im allgemeinen als sexuelle Handlung zu verstehen ist: Masturbation (mit und ohne Hilfsmittel), Handjob/Fingern, Oral-, Vaginal- und Analverkehr, aber auch das Ausleben bestimmter Fetische, sofern diese einer von außen erkennbaren sexuellen Motivation unterliegen. Das bloße "sich nackt zeigen", oder andere auf diese Art und Weise zu präsentieren, zählt nicht als sexuelle Handlung, sondern ist als Exhibitionismus zu klassifizieren.
Bereits seit einigen Jahren wird kontrovers diskutiert, inwiefern die Inhalter der immer weiter steigenden Anzahl an Webcam-Sex-Kanälen ebenfalls als Public-Sex zu werten ist. Befürworter argumentieren, dass Webcam-Sex der Öffentlichkeit grundsätzlich zugänglich ist und deswegen die Public-Sex-Kriterien erfüllt. Kritiker meinen, dass dies allein aufgrund der Distanz zwischen den Akteuren der sexuellen Handlung und dem Beobachter ausgeschlossen werden kann und das man vor dem argumentativen Hintergrund auch jeden einfachen Pornofilm als Public-Sex deklarieren könne. Die Debatte hält derzeit weiterhin an.
Grundsätzlich kann man die Aktivität des Public-Sex, bezogen auf die Örtlichkeit der Aktivitäten, in drei Hauptkategorien und jeweils zwei Unterkategorien unterteilen:
1. Sex in Räumlichkeiten
1.1. Sex im eigenen Bereich
1.2. Sex im fremden Bereich
2. Sex in Verkehrsmitteln / beweglichen Objekten
2.1. Sex im eigenen Bereich
2.2. Sex im fremden Bereich
3. Sex außerhalb
3.1. Sex im eigenen Bereich
3.2. Sex im fremden Bereich
Die Szene ist geteilter Ansicht, ob "Sex in Räumlichkeiten - im eigenen Bereich" (1.1.) überhaupt als Public-Sex angesehen werden kann. Die eine Position stellt es so dar, dass dies schon allein dem Wortsinn widerspricht, Sex in den eigenen Räumlichkeiten als "public" zu bezeichnen. Die andere Position argumentiert dahingehend, dass erkennbarer Sex z.B. am Fenster, oder im Studentenwohnheim bei offener Tür, durchaus auch "public" ist. Weitestgehend unstrittig ist jedoch, dass "Sex in Räumlichkeiten - im fremden Bereich" (1.2.) unter der Voraussetzung als "public" angesehen wird, wenn die Räumlichkeiten jeweils frei zugänglich sind. Hierbei kann es sich z.B. um das Treppenhaus des Wohnhauses handeln, der gemeinschaftlichen Waschküche, Restauranttoiletten, ein Kinosaal, oder einschlägige Clubs.
Der Sex in Verkehrsmitteln / beweglichen Objekten ist ebenfalls stetig zunehmend. Auch hierbei wird zwischen Sex im eigenen Bereich (2.1.) und Sex im fremden Bereich (2.2) unterschieden. Bei der Variante 2.1. wird allerdings von den meisten die Voraussetzung angegeben, dass durch das Verkehrsmittel bzw. das bewegliche Objekt inhärente "Versteckmöglichkeiten" ausgeschlossen werden müssen. Beispiele für die Variante 2.1. sind das eigene Auto, Wohnmobil, Boot, oder auch ein Zelt. Nicht als "public" angesehen würde beispielsweise der Sex auf der nach außen nicht einsehbaren Ladefläche eines Sprinters, oder unter Deck auf einem Boot. Beispiele für die Variante 2.2. sind Sex in einem Bus, Zug, oder Flugzeug.
Sex außerhalb von Räumlichkeiten und Verkehrsmitteln / beweglichen Objekten wird in der Szene auch als "Outdoor-Sex" ("Outdoor" englisch für "draußen"/"im Freien"), oder "Total-Public-Sex" bezeichnet und gilt sowohl als die tabuloseste Variante des Public-Sex, als auch die risikoreichste. Mit Sex außerhalb - im eigenen Bereich (3.1.) ist z.B. Sex auf dem eigenen Balkon, der Terrasse, oder dem Garten gemeint und als Beispiele für Sex außerhalb - im fremden Bereich (3.2.) können Sex in einem Park, oder am Strand genannt werden.
Eine weitere Möglichkeit der Kategorisierung besteht darin, Public-Sex nach dem Grad der Sichtbarkeit der aktiven Personen einzuordnen. Hierbei haben sich sechs Sichtbarkeitsgerade (Großbuchstaben) herauskristallisiert, welche für sich stehen können, oder in Kombination mit der Kategorisierung für die Örtlichkeit des Public-Sex verwendet werden können:
A -> Fast gar nicht einsehbar, oder nur mit Hilfsmitteln
B -> Bedingt einsehbar, allerdings eher durch zufällige Blicke
C -> Relativ offen einsehbar, allerdings wenig frequentiert
D -> Relativ offen einsehbar und relativ hoch frequentiert
E -> Offen einsehbar, allerdings wenig frequentiert
F -> Offen einsehbar und relativ hoch frequentiert
Beim Sichtbarkeitsgrad A, findet der Public-Sex an Orten statt, welche zwar öffentlich zugänglich/sichtbar sind/ist und an denen theoretisch die Möglichkeit besteht beim Sex beobachtet zu werden, allerdings die Wahrscheinlichkeit dafür eher gering ist. Beispiele hierfür sind verlassene Fabrikgelände, oder offen gelassene Balkontüren in einer höheren Etage und mit Blick in Richtung einer Freifläche. Hilfsmittel für die eventuell beobachtenden Personen können z.B. Ferngläser, Leitern, Quadrokopter etc. sein.
Der Sichtbarkeitsgrad B ordnet Public-Sex ein, welcher in einer Umgebung stattfindet, deren Einsehbarkeit durch umliegende Objekte begrenzt ist. Solche Objekte können z.B. eine Hecke im Garten sein, dass Holz eines Jägerhochstands im Wald, oder die Blenden an einem Balkongeländer.
Der Sichtbarkeitsgrad C bildet eine Art "Schwelle" bzgl. des Public-Sex. Wird bei den Graden A und B nur die Sichtbarkeit des Public-Sex an sich mit einbezogen, wird ab Grad C auch die Frequentierung der jeweiligen Örtlichkeit berücksichtigt. Kann bei den Graden A und B vereinzelt noch davon ausgegangen werden, dass der Public-Sex zwar öffentlich stattfindet, aber eine Beobachtung durch Dritte nicht notwendigerweise das Ziel der Aktivitäten ist, ist ab Grad C der Voyeurismus externer Personen ein elementarer Bestandteil des Public-Sex bzw. des Sexualaktes an sich. Die beteiligten Personen wollen entweder gesehen werden, oder für sie spielt es entgegen konservativer, gesellschaftlicher Konventionen zumindest keine Rolle, ob man sie bei den sexuellen Handlungen beobachtet, oder nicht. Beispiele für Public-Sex des Sichtbarkeitsgrads C sind Flachdächer mit höheren bzw. gleich hohen umliegenden Bauten, oder Hinterhöfe von Mietshäusern.
Public-Sex mit dem Sichtbarkeitsgrad D findet z.B. in einem Auto statt, welches in einem Parkhaus eines Einkaufszentrums steht und ein Beispiel für den Public-Sex mit dem Sichtbarkeitsgrad E ist eine Shoppingstraße in der Innenstadt bei Nacht, oder ein Waldstück.
Am tabulosesten ist der Public-Sex mit dem Sichtbarkeitsgrad F. Hierbei ist es für die beteiligten Personen nicht nur unerheblich ob sie beim Sexualakt beobachtet werden, sondern es ist ausdrücklich erwünscht. Diese Bedingungen erfordern von den Sexualpartnern ein erhebliches Maß an Selbstbeherrschungs-, Konzentrationsvermögen und Exhibitionismus, da vielerlei äußere Einflüsse während des Aktes auf sie einwirken. Orte hierfür sind z.B. der Strand, Stadtpark, oder der Raststättenparkplatz.
Eine weitere Kategorisierungsmöglichkeit für Public-Sex ist die des Risikofaktors. Dieser wird in Alpha (α), Beta (β), Gamma (γ) und Delta (δ) angegeben, wobei α den höchsten Risikofaktor darstellt und δ den niedrigsten. Die Risikofaktoren geben an, wie hoch das Risiko für negative Konsequenzen ist, wenn die beteiligten Personen beim Sexualakt gesehen werden. Bei der Einordnung spielen sowohl die Örtlichkeiten, als auch die Einsehbarkeit und die individuellen, situativen Gesamtumstände eine Rolle:
δ -> kein bis sehr geringes Risiko für Konsequenzen
γ -> geringes Risiko für Konsequenzen
β -> mittleres Risiko für Konsequenzen
α -> hohes Risiko für Konsequenzen
Der Risikofaktor Delta (δ) gilt beispielsweise für einschlägige Clubs, Pornokinos und den meisten sexuellen Aktivitäten der Kategorie 1.1. ("Sex in Räumlichkeiten - im eigenen Bereich"). Der Sex in einem Umfeld mit dem Risikofaktors δ ist entweder erwünscht, oder kann unter Umständen von der Allgemeinheit als "grenzwertig akzeptabel" angesehen werden. Im schlimmsten Fall drohen negative Kommentare von Außenstehenden bzw. der Hinweis, dass das Verhalten abzustellen ist.
Bei Örtlichkeiten mit dem Risikofaktor Gamma (γ) ist das Risiko für negative Konsequenzen zwar erhört, aber dennoch für die meisten sexuell aktiven Personen vertretbar. Hierbei handelt es sich um Aktivitäten der Kategorie 1.2. ("Sex in Räumlichkeiten - im fremden Bereich") bis 2.1. ("Sex in Verkehrsmitteln / beweglichen Objekten - im eigenen Bereich"). Im schlimmsten Fall muss damit gerechnet werden, dass ggf. örtliche Ordnungskräfte herbeigerufen werden und/oder man gebeten wird die jeweilige Örtlichkeit zu verlassen. Auch Ermahnungen, mit der Androhung späterer Konsequenzen im Wiederholungsfall, sind möglich.
Beim Risikofaktor Beta (β) ist mit erheblichen Konsequenzen zu rechnen. Diese können von einem Haus-/Platzverbot, bis hin zu einer Kündigung des Mietvertrags, oder gar des Arbeitsverhältnisses reichen, oder dazu führen, dass Ermittlungsbehörden eingeschaltet werden. Die Aktivitäten sind hierbei in der Kategorie 2.2. ("Sex in Verkehrsmitteln / beweglichen Objekten - im fremden Bereich") und 3.1. ("Sex außerhalb - im eigenen Bereich") zu finden.
Die Konsequenzen beim höchsten Risikofaktor Alpha (α) können enorm sein. Diese reichen von Maßnahmen im Bereich des Strafrechts, über die Veröffentlichung gemachter Bild- und Videoaufnahmen, bis hin zum völligen Verlust des eigenen, öffentlichen und gesellschaftlichen Ansehens. Der Risikofaktor α ist meistens bei sexuellen Aktivitäten der Kategorie 3.2. ("Sex außerhalb - im fremden Bereich) bzw. E ("Offen einsehbar, allerdings wenig frequentiert") und F ("Offen einsehbar und relativ hoch frequentiert") anzusetzen.
Die drei Kategorisierungen des Public-Sex (Örtlichkeit, Sichtbarkeit und Risikofaktor) dienen nur als Variante der ungefähren Einordnung und deren Kürzel werden aus praktikablen Gründen in der Praxis kaum bis gar nicht verwendet, sondern diese werden meistens sprachlich ausformuliert. Dennoch sollte man sich über die Einordnung und Differenzierungsmöglichkeiten im Klaren sein und natürlich auch über deren verschiedenen Möglichkeiten der Kombinationen. Dadurch wird verhindert, dass beispielsweise bei Uploads auf Pornoplattformen Arten des Public-Sex suggeriert werden, welche so gar nicht stattfinden, oder es in Gesprächen zu Missverständnissen kommt.
Interessant ist desweitern, dass sich gezeigt hat, dass die Akteure bei der Ausübung des Public-Sex zum einem an eine individuelle Hemmschwelle stoßen und zum anderen Public-Sex ein gewisses Fetischpotential hat.
Der "Sex unter freiem Himmel" wird häufig sogar als romantisch und leidenschaftlich empfunden. Die meisten Personen empfinden Public-Sex der Kategorie 1.1., 2.1., 3.1. bzw. A, B bzw. δ, γ noch als "im akzeptablen Rahmen". Alles Darüberhinausgehende stößt üblicherweise an eine Hemmschwelle, welche in den meisten Fällen nur mit viel Übung und langsamen Herantasten überwunden werden kann.
Üblicherweise baut sich die Hemmschwelle dabei von oben nach unten ab. Also als erste fällt diese bzgl. der Örtlichkeit 1.2., danach 2.2. und schließlich für 3.2., dann für die Sichtbarkeit (von C, schrittweise nach F) und letztlich für den Risikofaktor von β nach α. Die Wenigsten Public-Sex-Liebhaber erreichen dabei das Maximum (3.2.F.α; "Sex außerhalb - im fremden Bereich - offen einsehbar und relativ hoch frequentiert - hohes Risiko für Konsequenzen"), sondern pendeln sich meistens in einem mittlere Bereich (1.2-2.1., B-C, γ) ein. Bei denjenigen, welche allerdings Grenzen überschreiten (ab C, ab 2.2., ab β) ist der exhibitionistische Drang häufig bereits so hoch, dass sich ein Fetisch der Natur entwickelt, dass Sex unter Beobachtung anderen sexuellen Aktivitäten bevorzugt wird und kaum mehr Tabus bzgl. der Umgebung und oder Situation bestehen.
Mit besonderer Vorsicht sind Pornoproduktionen zu betrachten, welche Public-Sex darstellen. Diese verwenden überwiegend Schauplätze (z.B. Industriegelände, Baustellen, Läden des Einzelhandels etc.), welche zuvor explizit für den Dreh angemietet wurden und/oder verfügen über Personal, welches die Umgebung entsprechend auskundschaftet und während des Drehs, für die Kamera unsichtbar, absichert, bzw. suchen einschlägige Clubs auf, die extra für solche Szenarien ausgestattet sind. Auch die Methodik sehr offenen Public-Sex (3.2.F.α) zu suggerieren, obwohl dieser in Wirklichkeit eher maximal in 2.1.B.γ ("Sex in Verkehrsmitteln / beweglichen Objekten - im eigenen Bereich - Bedingt einsehbar, allerdings eher durch zufällige Blicke - geringes Risiko für Konsequenzen") einzuordnen ist, ist ein sehr beliebtes Mittel. Die Gefahr für den Betrachter besteht darin, dass durch die realistisch wirkende, aber dennoch manipulierte Szenerie, ein verzerrtes Bild der Realität entsteht, woraus negative Konsequenzen für die Aktiven Personen erwachsen können, wenn diese ihre Fantasien auf ähnliche Art und Weise in die Tat umsetzen.
Des Weiteren ist unbedingt der Unterschied zwischen Public-Sex und Swingen/Partnertausch bzw. der Wunsch nach Sex mit Fremden, zu beachten. Beim Public-Sex geht es vorwiegend darum sich sexuell in ungewohnter Umgebung und/oder nicht alltäglicher Atmosphäre auszuleben und um den Reiz beim Sexualakt beobachtet zu werden. Üblicherweise ist die Intention der Public-Sex-Aktiven nicht, andere Personen dazu zu animieren in das Geschehen wie auch immer einzugreifen, oder sich gar am Sex zu beteiligen. Die Anfertigung von Bild-/Videomaterial wird nicht gern gesehen, jedoch ab einem gewissen Grad akzeptiert. "Cheerleading" (das lautstarke Kommentieren des Sexualaktes und Anfeuern der beteiligten Personen) dagegen ist genauso zu unterlassen wie ein aufdringliches immer näher an die Beteiligten heranrücken. Wird Public-Sex beobachtet, ist eine gewisse Distanz zu wahren und der Moment zu genießen. Möchte die Public-Sex-Aktiven das ein Beobachter eine Rolle bei dem öffentlichen Treiben spielt, werden diese dem das unmissverständlich mitteilen. Masturbation der beobachtenden Personen ist (sofern dies die Umgebung zulässt) nicht unüblich und kann sogar für die Public-Sex-Aktiven stimulierend wirken. Dies ist jedoch situativ und mit besonderem Fingerspitzengefühl abzuwägen.
Ein weiterer Aspekt, welcher bzgl. des Public-Sex betrachtet werden sollte, ist der juristische. Allein das sich nackt zeigen eines Mannes (Frauen werden im Gesetzestext hierbei tatsächlich ausgeschlossen), wird laut § 183 StGB "Exhibitionistische Handlungen" mit einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr, oder eine Geldstrafe bestraft. Es ist dabei jedoch anzumerken, dass dies nur dann verfolgt wird, wenn Anzeige erstattet, oder das öffentliche Interesse in besonderer Art und Weise berührt wird. Der Gesetzestext lautet im Auszug:
(1) Ein Mann, der eine andere Person durch eine exhibitionistische Handlung belästigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Die Tat wird nur auf Antrag verfolgt, es sei denn, daß die Strafverfolgungsbehörde wegen des besonderen öffentlichen Interesses an der Strafverfolgung ein Einschreiten von Amts wegen für geboten hält.
(3) Das Gericht kann die Vollstreckung einer Freiheitsstrafe auch dann zur Bewährung aussetzen, wenn zu erwarten ist, daß der Täter erst nach einer längeren Heilbehandlung keine exhibitionistischen Handlungen mehr vornehmen wird.
Der § 183a StGB ("Erregung öffentlichen Ärgernisses") befasst sich direkt mit Public-Sex an sich und legt ebenfalls eine Geldstrafe, oder Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr fest. Der Gesetzestext lautet:
Wer öffentlich sexuelle Handlungen vornimmt und dadurch absichtlich oder wissentlich ein Ärgernis erregt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in § 183 mit Strafe bedroht ist.
Hinzu kommen weitere juristische Aspekte, welche ggf. beim Public-Sex eine Rolle spielen können. Insbesondere sind hier Landfriedensbruch nach § 125 StGB (Geldstrafe, oder Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren), Sachbeschädigung nach § 303 StGB (Geldstrafe, oder Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren) und Kündigung von Dauerschuldverhältnissen aus wichtigem Grund § 314 BGB (sofortige, fristlose Kündigung des Arbeitsverhältnisses bzw. Abmahnung) zu nennen.
Global und historisch betrachtet gibt es Anzeichen dafür, dass es indirekt gesellschaftlich akzeptiert und sogar erwünscht ist/war über das Sexualverhalten bestimmter Personen informiert zu werden:
In früheren Jahrhunderten war es beispielsweise in Europa üblich nach der Hochzeitsnacht das mit Blut befleckte Bettlaken aus dem Fenster zu hängen. Dies sollte zum einen verdeutlichen, dass die Ehe vollzogen wurde und zum anderen, dass die Frau in der Hochzeitsnacht noch jungfräulich war. In den höheren Kreisen war die Mätresse nichts ungewöhnliches und eine akzeptierte Person am adligen Hof.
Noch heute werden bei manchen indigenen Völkern für junge Pärchen extra Paarungshütten gebaut, in denen der Sexualakt möglichst oft vollzogen werden soll. Dies wird indirekt von den Dorfältesten überwacht, indem sie beobachten, wie oft und lange sich ein Pärchen in der Hütte aufhält. Geschieht dies nicht häufig/lange genug, muss das Pärchen sich vor den Ältesten und der Familie rechtfertigen, da diese den Fortbestand der Dorfgemeinschaft in Gefahr sehen.
In manchen Regionen Indiens und Asiens ist die Arbeit im sexuellen Dienstleistungsgewerbe eine in der Familie akzeptierte Einkommensquelle. So unterstützen in manchen Gesellschaftsschichten die Familienmitglieder die jüngere Generation bei ihrer Tätigkeit. Zum Teil sind dort über die vergangenen Jahrzehnte ganze Familienbetriebe, oder Nachbarschaften entstanden, welche in dieser Branche zusammenarbeiten und mehr oder weniger offen solche Dienstleistungen anbieten.
In konservativ muslimisch geprägten Familien haben meist die Eltern einen erheblichen Einfluss auf die Partnerwahl ihres Nachwuchses. Hier spielt das Interesse am Sexualakt an sich zwar eine untergeordnete Rolle, jedoch wird zum einen darauf geachtet, einen möglichst guten Partner zu finden und zum anderen wird erwartet, dass so bald wie möglich eine Schwangerschaft eintritt, was aktiv gefördert und durch sozialen Druck gefordert wird und somit indirekt ein Interesse am Sexualverhalten anderer Menschen darstellt.
Abschließend ist zu sagen, dass trotz der wachsenden Beliebtheit von Public-Sex und des offensichtlich in den meisten Menschen verankerten Voyeurismuses, sich Sex in der Öffentlichkeit in keiner Gesellschaft als "akzeptables Verhalten" durchgesetzt hat. Auch wenn es inzwischen zahlreiche Clubs, vereinzelt auch z.B. Strandabschnitte gibt, an denen man sich frei und unter Beobachtung ausleben kann und sich auch Reiseveranstalter auf Urlaube in entsprechende ausländische Areale spezialisiert haben, ist dies noch weit entfernt von allgemein akzeptierten Total-Public-Sex und es ist derzeit auch nicht erkennbar, dass dies sich in absehbarer Zeit merklich ändern wird. Grund hierfür ist meistens der soziale Druck der Gesellschaft, die widersprüchlichen Ansätze moderner Erziehung und die oft geäußerte Befürchtung Heranwachsende könnten durch den Anblick freier Sexualität negativ beeinflusst werden.
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Veröffentlicht am / Artikel-Version / Editierdatum
27.11.2020 / 3.0 / 07.05.2022
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