Lexikon - Taschengeld

Taschengeld
Aufwandsentschädigung, Geschenk, Präsent, Aufmerksamkeit, Belohnung, Goo­die / Goo­dy

Diese Begrifflichkeiten werden häufig von Frauen verwendet, welche nicht mit starker Regelmäßigkeit bzw. hauptberuflich sexuelle Dienstleistungen jeglicher Art für eine finanzielle Gegenleistung, Sach-, oder Dienstleistung anbieten.

Die Spanne der möglichen Gegenleistungen ist sehr weit. Beispiele dafür sind:
> Barzahlungen
> handwerkliche Arbeiten bzw. Hilfestellungen jeglicher Art
> preislichen Ermäßigung bzw. komplette Kostentilgung (Mietzahlungen, Gebrauchtwagenkauf)
> Gewährung von Vorteilen (gute Noten/Beurteilungen, Einstellung in einen neuen Job)
> Abwenden von negativen Konsequenzen (drohende Anzeige bei Gesetzesverstößen, drohender Geheimnisverrat)

Durch diese Art der Formulierung wird aus Sicht der Frauen ihren sexuellen Aktivitäten der geschäftliche Charakter etwas genommen und es wird versucht diese in ein gesellschaftlich positives Licht zu rücken. Manchmal wird von der Frau die gewünschte Gegenleistung nicht explizit benannt, sondern es wird aufgrund der Situation erwartet, dass diese nach Ermessen des Mannes, im entsprechenden Ausmaß erfolgt (z.B. bei der Besetzungscouch). Trotz aller unterschiedlichen Begrifflichkeiten, handelt es sich hierbei um eine Form der Prostitution. Man kann auch von "Alltagsprostitution" sprechen, wenn sich die Frau nicht unbedingt darüber im Klaren ist, dass sie bestimmte Vorteile nur dadurch genießt, dass sie sich sexuell zur Verfügung stellt.

Prinzipiell können die Begrifflichkeiten analog zueinander verwendet werden, wobei es schon einige feine Differenzierungen gibt. Wörter wie „Taschengeld“, „Geschenk“ / „Präsent“, „Goodie“ / „Goody“ oder „Belohnung“ werden meistens von jüngeren Frauen verwendet, wobei das Wort „Taschengeld“ unmissverständlich ausdrückt, dass die Zahlung eines Geldbetrages gewünscht wird.
Die Formulierungen „Geschenk“ / „Präsent“, „Goodie“ / „Goody“ und „Belohnung“ können dabei auf vielerlei Möglichkeiten für eine Gegenleistung hindeuten (z.B. ein Artikel von einer öffentlichen Wunschliste eines Onlineversandhauses, oder die Mitnahme zu einer populären Veranstaltung).

Erfahrenere Frauen verwenden des Öfteren den Begriff „Aufmerksamkeit“, wobei die Spanne dafür wie bereits erwähnt entsprechend groß ist. Von einer „Aufwandsentschädigung“ wird häufig nur dann gesprochen, wenn der Frau tatsächlich ein Aufwand entstanden ist. Dies kann z.B. dann der Fall sein, wenn sie einen längeren Anreiseweg hatte, für das Treffen ein Hotelzimmer buchen musste, irgendwo Eintritt zahlen musste, oder einen Organisationsaufwand für eine Veranstaltung (z.B. Fick-Party, Gangbang etc.) hatte.


Die finanziellen Aufwendungen für den Mann können sich dabei üblicherweise zwischen eher symbolische 5 Euro und 500 Euro bewegen, wobei es stark darauf ankommt, welchen Umfang und Charakter das Geschäft hatte. Allerdings sind den Beträgen nach oben hin grundsätzlich keine Grenzen gesetzt.


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Veröffentlicht am / Version / Editierdatum
30.05.2018 / 3.0 / 07.05.2022

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Publié par volle-eier
il y a 6 ans
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