Sklavinnen Vertrag Sissi Steffi und Stiefel Hure

Erziehungsvertrag (Steffi)
Vereinbarungen zur Abrichtung und Versklavung einer Sissy Stiefel und der Perversen Piss Hure Steffi.

Der Vertrag liegt dem Herrn Unterschrieben vor!!!!!!

Sie soll von von Fremd Schwänzen mitbenutzt und angepisst werden, kann als Dienstmädchen, kleine Göre und Schulmädchen nach ihrer Ausbildung auf das härteste Missbraucht und von mir Vermietet werden auch Hotelbesuche möglich.


Vertragszweck
Dieser Vertrag definiert die Verbindung und Rollen der Beteiligten zueinander sowie die damit einhergehenden Rechte und Pflichten für die Beteiligten. Die Unterzeichner dieses Vertrages erkennen alle Vereinbarungen dieses Vertrages vollumfänglich an - Ausnahmen sind unzulässig.

Einige Regelungen zur Abrichtung und Versklavung werden aus rechtlichen Gesichtspunkten dergestalt formuliert, dass dem Herrn als Beteiligten und Erzieher ein Höchstmaß an Rechtssicherheit bei der Ausübung seiner Handlungen gegeben wird.

Im Rahmen dieses Erziehungsvertrages werden zwei Personen als Beteiligte verpflichtet, die im Folgenden mit sehr unterschiedlichen Rollen, Rechten und Pflichten ausgestattet sind:

Der Herr und Inhaber des xHamster-Profils benutzer1 und im Folgenden nur Herr genannt.

Die Stiefel Hure, im Folgenden Steffi oder auch Sissy, Hure, Nutzvieh, Dreckstück, Maulfotze oder Rüden Loch bezeichnet - und ausschließlich dem weiblichen Geschlecht zugeordnet wird.

Eidesstattliche Versicherung
Sissy Steffi bestätigt an Eides statt, dass sie bei vollem Bewusstsein und im Vollbesitz ihrer geistigen Fähigkeiten die hier verschriftlichten vertraglichen Pflichten gelesen und verstanden hat und diesen Vertrag auf ihren ausdrücklichen Willen geschlossen wird.
Die Sissy hat sogar darum gebeten, diesen Vertrag inhaltlich und formal selbst zu erstellen.

Die Unterzeichnung erfolgte ohne Zwang und aus freiem Willen.


______________________
Ort, Datum Unterschrift

1. Vertragsgegenstand
Der Herr bestätigt mit seiner Unterschrift den Erhalt des Vertrages und dass er alle Vereinbarungen aus moralischer (nicht rechtlicher) Sicht anerkennt. Er bestätigt zudem, dass er sich der Verantwortung gegenüber der Stiefelhure und Sissy bewusst ist und verpflichtet fühlt. Das gilt insbesondere mit Blick auf die Ausübung der beruflichen Tätigkeit der zu keiner Zeit durch diesen Vertrag gefährdet werden darf.

Gleichermaßen verpflichtet sich der Herr aber auch, die teilweise extremen Wünsche und Bedürfnisse der Sissy anzuerkennen und zu realisieren.

Mit Inkrafttreten dieses Vertrages wird benutzer1 das Recht übertragen, uneingeschränkt über Sissy Steffi zu verfügen. Die Stiefel und Pisshure wird nach Ende der Probezeit auf Selbstbestimmung verzichten und dieses Recht vollständig an Ihren Herrn übertragen - rechtlich beruft sie sich dabei auf das Grundrecht zur freien Entfaltung und Selbstbestimmung. Damit begibt sich die Sissy in die Abhängigkeit des Herrn. Um das rechtlich weiter zu untermauern, ist auch eine amtliche beglaubigte Vertretungsvollmacht denkbar. Darüber entscheidet im Anschluss an die Probezeit allein der Herr.


Der Sissy sind die Auswirkungen und Folgen dessen bewusst. Es ist ihr ausdrücklicher Wunsch, sich auf diese Art und Weise in absolute Abhängigkeit zu begeben und sich der Willkür und Willen ihres Herrn unterzuordnen. Damit bindet sich die Sissy dem Herrn gegenüber vertraglich dauerhaft, unterwirft sich diesem und macht sich darüber sogar dem Grunde nach erpressbar. Dass das unvorhersehbare Auswirkungen auf ihr Privatleben haben kann - ob gewollt oder ungewollt - hat die Sissy vor der Unterzeichnung bedacht.

Tabus der Sissy sind entweder im Vertrag selbst aufgeführt oder als Anhang zum Vertrag zu formulieren. Ist das nicht der Fall, sind entweder keine Tabus benannt worden oder sie sind für den Herrn bedeutungslos.

Alle sexuellen Handlungen und Praktiken erfolgen allein auf Wunsch des Herrn, aber immer mit dem Einverständnis der Sissy, Stiefel und Pisshure. Es werden manche Praktiken explizit in diesem Vertrag benannt oder beschrieben - aber nicht mit dem Anspruch auf Vollständigkeit.

Die Regelungen in diesem Vertrag gelten, sobald eine Ausfertigung dieses Vertrages mit zwei originalen handschriftlichen Unterschriften von benutzer1 und der Stiefelhure Steffi existiert. Die Unterschriften Liegen bereits vor!

Die Frist der Probezeit beginnt mit dem Tag nach der Vertragsunterzeichnung, sie endet nach einer Laufzeit von sechs Monaten.

Der Herr hat das Recht, diesen Vertrag mit sofortiger Wirkung und ohne weitere Verpflichtungen aufzulösen. Die Sissy darf um Auflösung bitten, aber der Herr ist nicht verpflichtet, dem Wunsch nachzukommen.

2. Pflichten der Sissy und Stiefelhure
Die Sissy hat sich dem Willen des Herrn bedingungslos zu unterwerfen. Sie hat ihm zu dienen, zu gehorchen und ihm mit Freude und Hingabe als Sissy Hure zu dienen.

Die Sissy hat sich bereitwillig und kontinuierlich ausbilden zu lassen und dem Herrn sowie jeglichen von ihm bestimmten, fremden Personen oder Lebewesen als willenloses Objekt zur Verfügung zu stehen.

Der Herrn kann Einfluss auf das gesellschaftliche Geschlecht der Sissy nehmen und vorgeben, ob sie sich offensichtlich weiblich oder männlich zu kleiden hat.

Die Sissy hat ihre eigenen Geschlechtsorgane nur noch zu hygienischen Zwecken zu berühren, da über das Ausleben ihrer Sexualität nur noch der Herr bestimmt.

In Anwesenheit ihres Herrn, hat die Sissy bei jeder direkten Begegnung mit einem Rüden oder anderem männlichen Tier sofort in die Hocke zu gehen und ihren Blick auf den Boden zu senken. Die Sissy muss aktiv versuchen den Rüden oder Hengst zu animieren sie zu decken. Der sexuelle Kontakt zu Rüden oder anderen männlichen Tieren wird vom Herrn immer angestrebt.

Stiefel und Pisshure Steffi, die von ihrem Herrn auch als z. B. Abfick-Sau, Toilette, Nutzvieh, Hundefotze, Sau, Nutte, Hure, Dreckstück, Zofe oder Dreilochstute genannt wird, gibt zu allen möglichen und jetzt noch gar nicht absehbaren sexuellen Handlungen ihr Einverständnis - unabhängig davon wie abartig, unmenschlich, verachtend, erniedrigend, demütigend, niederträchtig oder schmerzhaft sie auf unbeteiligte Dritte wirken könnten.

Die Sissy hat dem Herrn immer offen und ehrlich zu antworten. Das gilt vor allem für Fragen nach der persönlichen Empfindlichkeit.

Die Sissy übernimmt die Verantwortung für die notwendige Verhütung von Geschlechtskrankheiten selbst.

Die Sissy vertraut dem Herrn und begibt sich freiwillig in diese Abhängigkeit. Die Sissy verpflichtet sich Ihre Entwicklung auch selbst aktiv voranzutreiben.

Sofern die Sissy für den Herrn als Hure anschaffen soll und dafür bezahlt wird, steht dieses Geld allein dem Herrn zu - die Sissy hat es unverzüglich an den Herrn weiterzuleiten. Die Sissy versteht dies als Zeichen von Dankbarkeit dafür, dass erst ihr Herr ihre diese Erfahrungen ermöglicht hat und sie wunschgemäß zur willenlosen Hure abrichtet.

Die Sissy hat dem Herrn einen uneingeschränkten Zugang auf ihre Internet-Benutzerkonten zu gewähren, sofern diese auch nur ansatzweise einen sexuellen Hintergrund haben. Dazu zählen unter anderem die Benutzerkonten auf xHamster, Travesta, PornHub, xVideos, meo, markt, oder Literotica.

2.1 Outfit der Sissy
Die Sissy hat sich stets weiblich, freizügig sexy und vor allem Nuttig zu kleiden. Sollte der Herr Anforderungen an ihre Kleidung stellen, hat sie diesen zu entsprechen - insbesondere dann, wenn der Herr seine Sissy öffentlich zur Schau stellen möchte.

o Die Sissy hat immer Stiefel oder High Heels zu tragen (mit Absatz, mind. 8-10 cm).
o Unterbekleidung ist ihr nicht erlaubt - möchte die Sissy unbedingt Damen Unterwäsche tragen, hat sie den Herrn darum zu bitten.
o Die Sissy hat jederzeit ein Halsband zu tragen, um sie an die Leine zu nehmen
o Ihre Beine haben ständig in Naht Nylons gehüllt zu sein
2.2 Körperschmuck und Pflege
Bis zum Ablauf der Probezeit wird der Sissy oberhalb der Hüfte eine leichte und stets kurz gehaltene Behaarung gestattet. Ihr Unterkörper hat umso ordentlicher glatt rasiert ein eingecremt zu sein.

Nachdem die Sissy die Probezeit erfolgreich beendet hat, verliert sie die vorgenannten Rechte und hat den Wünschen des Herrn Folge zu leisten - dabei kann der Herr auf die sofortige Anwendung folgender Regeln bestehen:

o Das Gesicht hat immer gut und Nuttig geschminkt zu sein
o Piercings an Brustwarzen oder Clit sind denkbar
o Finger- und Fußnägel haben lackiert zu sein - vorrangig dunkelrot
o Nach erfolgreicher Probezeit von 6 Monaten, wird der Sissy ein Tattoo oder Piercing auf die Linke Seite ihres Arsches, Schambereiches oder Busen gestochen, mit dem Zeichen der „O“ Oder der Sklavin Bitch.

2.3 Weitere Verhaltensregeln
o Die Sissy hat die Pflicht, den Herrn immer nur als Herr, Master oder Meister anzusprechen, das gilt auch in der Öffentlichkeit!
o Die Sissy hat jeglichen direkten Blickkontakt strengstens zu vermeiden, der Blick geht devot zu seinen Stiefeln, sonst droht auch in der Öffentlichkeit Strafe!
o Wenn die Sissy innerhalb von Gebäuden auf ihren Herrn trifft, hat sie wie eine läufige Hündin nieder zu gehen und ihre Hände auf den Rücken zu halten, den Mund leicht geöffnet damit dem Herr immer der Zugang gewährt ist, ihr direkt in den Mund zu Pissen oder zu ficken. Eine Fortbewegung ist ihr im Beisein des Herrn nur wie Hündin, also auf allen Viere, gestattet.
o Aufstehen darf die Sissy auch in der Öffentlichkeit nicht ohne ausdrücklichen Befehl des Herrn. Bei Begegnungen mit Rüden oder Hengsten gelten die entsprechenden Regeln.
o In der Öffentlichkeit hat die Sissy ihrem Herrn voranzuschreiten - sie wird dabei an der Leine oder Kette geführt. Der Herr kann aber auch eine andere Art der Fortbewegung fordern.
o Die Sissy hat jeden Befehl ihres Herrn, sei er noch so Pervers sofort und ohne Gegenfrage oder Wiederrede nachzukommen.
o Auf Befehl des Herrn, hat sich die Sissy auch in der Öffentlichkeit teilweise oder ganz, bis auf Nylons, Heels oder Stiefel auszuziehen.
o Auf Anweisung des Herrn, hat die Sissy immer und überall ihre Geschlechtsteile zu präsentieren und diese für eine Fremdbenutzung zugänglich zu machen.
o Die Sissy hat nur zu sprechen, wenn ihr Herr sie dazu auffordert.
o Beim Autofahren, ob Fahrerin oder Beifahrerin, hat die Sissy immer mit hochgeschobenem Rock zu sitzen, so dass die Schwanz-Fotze deutlich zu sehen ist.
o Es ist der Sissy strengstens verboten, ohne Erlaubnis des Herrn ihre Geschlechtsteile zum Zweck der Sexuellen Befriedigung zu berühren. Um das zu gewährleisten, kann der Herr der Sissy einen KG anlegen - einen solchen hat die Sissy dann bis zum nächsten treffen zu tragen - sie wird keinen Schlüssel für den Käfig erhalten.
2.4 Geschlechtsverkehr
o Die Sissy hat die Pflicht, dem Herrn jederzeit und an jedem Ort den er auswählt sexuell zu Diensten zu sein. Dabei hat sie ihre Fotze über den Schwanz ihres Herrn zu schieben und abzuficken, bis er abspritzt. Aber auch alle andere Praktiken sind auszuführen, z. B. auch die anale Penetration des Herrn, mit Zunge, Fingern oder Dildo. Sie hat zu dulden, das der Herr sie anpisst, ab Quelle ode seine gesammelte Pisse in ihre Stiefel oder Körper gibt. Auch Outdoor!
o Die Sissy hat sich z. B. jedem Rüden dergestalt zu unterwerfen und anzubieten, dass die Rüden dabei rollig werden, und die Sissy decken wollen. Die Sissy hat eine solche Situation aktiv herbeizuführen, um dann mit ihren Löchern, Händen, Fingern, Lippen, Zunge und ihrer Maulfotze zur Verfügung zu stehen.
o Die Sissy-Hundefotze wird ausschließlich Bare ohne Kondom gefickt.
o Die Sissy hat nicht das Recht ohne Erlaubnis ihres Herrn, mit Dritten - gleich welchen Geschlechts - sexuell in Kontakt zu treten. Solche Kontakt sind im Vorfeld anzuzeigen.
o Die hohe Anzahl ständig wechselnde Sexpartner, mit unterschiedlich perverser Neigung, soll der Sissy das Schamgefühl nehmen und auszutreiben.
o Der Geschlechtsverkehr, gleich welcher Art, kann und wird vom Herrn jederzeit in der Öffentlichkeit angeordnet und vollzogen werden. Dabei hat die Sissy jeden einzelnen Schwanz zum abspritzen zu bringen und das Bullensperma zu schlucken.
o Wurde die Sissy gefickt, oder Befriedigt, hat sie sich bei ihrem Herrn zu bedanken.

Hält Sissy Steffi sich nicht an diese Regeln, handelt es sich, um eine zu dokumentierende Verfehlung, die auf das Härteste bestraft werden kann. Und wird im Strafbuch eingetragen.



2.5 Verfehlungen
Die Nichteinhaltung einer Regel aus diesem Vertrag wird als Verfehlung bezeichnet. Sie können zur höchsten und härtesten Abstrafung durch den Herrn führen.

o Der Herr wird ihre Leidensfähigkeit für Schmerzen erproben und mit Probaten Mitteln, wie Peitsche, Klemmen, Klammern etc. ausweiten. Der Herr wird ihr Wächter und Peiniger sein.
o Die Sissy kann jederzeit zum Spaß oder zum Zwecke einer Bestrafung gefesselt und geknebelt werden. Der Herr wird auf dem Arsch der Hundehure deutliche Spuren seiner Schläge und Hiebe sichtbar werden lassen. Dieses Recht kann er auch anderen übertragen. Prügel hat die Sissy in jedem Fall wortlos zu erdulden.
o Die Sissy jeden seiner Schläge möglichst laut mit zu zählen. Vertut sie sich dabei, wird wieder von vorne begonnen und zur Strafe noch härter zugeschlagen.
o Die Bestrafung kann auch in der Öffentlichkeit erfolgen, bei schwereren Vergehen der Sissy wird sie bis aufs Blut ausgepeitscht, auch vor anderen Zuschauern und abgefickt.
o Über die Höhe der Bestrafung entscheidet der Herr. Er kann aber von Dritten Vorschläge zur Art und Umfang der Bestrafung einholen.
o Wie die Züchtigung durchgeführt wird, unterliegt ganz alleine den Wünschen des Herrn, wobei die Züchtigungen immer streng sein werden. Ist der Herr vor Geilheit selbst mal wieder überwältigt, kann es vorkommen, dass die Züchtigung über ein normales oder vereinbartes Maß hinausgeht. Das ist keine Absicht des Herrn und zu entschuldigen.
o Benutzt der Herr noch weitere Sklaven oder Sklavinnen, entscheidet der Herr, welche Rolle seine Sissy dabei jeweils hat - mal devot, mal dominant. Führt die Sissy die Züchtigungen eines anderen Sklaven/in nicht zur Zufriedenheit ihres Herrn aus, wird sie selber wieder gepeitscht.
o Nach der Bestrafung, hat sich die Sissy und Zofe, für ihre Züchtigung bei ihrem Herrn zu bedanken. Erfolgt die Abstrafung durch Dritte, so hat sie sich selbstverständlich, auch bei diesen zu bedanken.

2.6 Sonstige Demütigungen
o Die Sissy hat auf Befehl des Herrn zur Reinigung seines Körpers mit der Zunge beizutragen. Der Schwanz des Herrn und die Analregion.
o Die Sissy kann als Gegenstand, Tisch, Stuhl usw. verwendet werden.
o Die Sissy kann als Tier, Pony fick bare läufige Hündin verwendet werden.
o Wird die Sissy als Pony eingesetzt, kann sie vor einen Wagen (Sulky) gespannt werden. Sie hat dabei Nackt zu sein, es sei denn ihr Herr befielt es anders. Sie hat so ihren Herrn oder bestimmte Personen in diesem Wagen zu transportieren.
o Wird die Sissy wie eine Läufige Hündin benutzt, so wird sie dementsprechend mit Hundemaske und Plug-Schwanz ausgestattet. Die Sissy, mit dem Status einer Hündin, wird als solche auch behandelt werden - auch z. B. durch Anleinen vor einem Geschäft.
o Auf Befehl ihres Herrn, darf sie die Läufige Fickhündin nur noch Nackt und auf allen Vieren durch die Wohnung bewegen. Dieses gilt auch für Outdoor, besonders für das Gassi gehen, wenn Spaziergänge anwesend sind.



o Die Nahrungsaufnahme und Trinken, geschieht wie bei einem Hund - Fressen aus dem Napf, ohne Hände.
o Hat sie einen Status als Deckstute, so kann der Herr sie als Deckstute nutzen, sie nackt in einem Pferdestall anleinen und durch willige Hengste im Stall Decken lassen - Zuschauer sind immer erlaubt.
o Zur Verrichtung ihrer Notdurft, hat die Sissy ihren Herrn um Erlaubnis zu fragen. Er entscheidet, wo und wie sie diese zu verrichten hat. Auch bei einfacher NS Abgabe.
o Die Sissy hat sich von ihrem Herrn, als lebende Toilette benutzen zu lassen. Bei einer NS-Abfüllung diese direkt über den Schwanz oder gesammelt im Pisse-Trichter erfolgen.
o Die Sissy hat auf Befehl ihres Herrn, anderen Herrn oder Herrinnen ebenfalls bedingungslos zur Verfügung zu stehen. Sie hat zu gehorchen und auszuführen.
o Die Sissy kann Öffentlich zur Schau gestellt werden - dieses kann auch durch Fesselung an Baum, Zäunen, Hochständen oder Pranger erfolgen. Damit soll die vollkommenen Unterwerfung der Sissy für jeden Außenstehenden sofort deutlich werden.
o Ihr Herr kann auch das Outfit des kleinen Mädchens ( Daddy-Göre oder Schulmädchen ) anordnen. Auch dieses dient zur Zucht, Erziehung, Nutzung und Demütigung, durch ihn und Dritter. Als kleine erziehbare Göre hat sie sich den perversen Wünschen reifer bis alter Daddy-Schwänzen auszuliefern.
2.7 Vorführung
o Die Sissy wird bis auf Nylons, Strapsen und Stiefeln nackt vorgeführt. Ihre Hände werden ihr eng auf dem Rücken gefesselt. Ihr Herr führt sie an Halsband und Leine, zu den wartenden, jeder darf an den Geschlechtsteilen der Sissy/Zofe spielen und sie begutachten.
o Auf Anweisung des Herrn hat sie die Schwänze oder Fotzen der anwesenden zu blasen oder zu lecken. Anschließend wird sie benutzt und gefickt. Der Herr hat das Recht, in ihre weitgefickte und voll gespritzte Fotze als letzter zu ficken und ebenfalls rein zu spritzen.
o Die Sissy kann zum abficken und blasen auch Outdoor, Kino, Glory Hole an Fremdschwänze für einen Geldbetrag vermietet werden. Wobei der Ertrag allein dem Herrn zusteht - zum Erhalt der Lebenskosten.
o Die Sissy kann an ein Bordell als Nutte abgegeben werden. Die Einnahmen stehen dem Herrn in vollem Umfang zu.
o Ist die Sissy in einem Internet Chat aktiv, darf sie sich nur mit Chat Teilnehmern austauschen, die ihrem Herrn genehm sind. jegliche Kontakte zu anderen Usern, sind dem Herrn unverzüglich anzuzeigen. Mit welchen Personen davon sie weiteren Kontakt haben darf, bestimmt ihr Herr.
o Der Herr kann den Körper der Sissy mit Brennnesseln, Disteln und Dornen behandeln.
o Die Sissy hat bei Zugegensein dem Herrn vor dem Zubettgehen seinen Schwanz zu blasen und sich in den Mund spritzen zu lassen, das gleiche gilt für seinen NS.
o Beim Blasen der Schwänze hat die Sissy immer die Schwanzladungen zu schlucken.
o Der Herr kann die Sissy/Zofe als Objekt für eine Spanking Sitzung nutzen.
o Der Herr kann die Sissy auffordern, ihm andere Sklaven oder Sissys zu beschaffen.





o Sind gleichzeitig mit der Sissy weitere Personen oder Rüden anwesend, die den Geschlechtsverkehr mit Menschen gewöhnt sind, darf sich die Sissy nur noch nackt auf allen Vieren bewegen. Sexuelle Annäherungen oder Geschlechtsakte hat sie zu dulden. Sie hat als reines Lustobjekt für jeden zu fungieren. Sie grundsätzlich jeden Rüden zum Geschlechtsakt zu animieren.

2.8 Züchtigung Utensielien
Im Rahmen einer Züchtigung oder Spanking Session, können folgende Gegenstände eingesetzt werden:

o Klammern jeder Art und Größe, Bondage Hilfsmittel jeder Art, Ledermanschetten, Handschellen.
o Dildos und Gegenstände aller Art zur Oralen und Analen Befriedigung durch Herren und Dehnung des Ficklochs dienen, sowie Wachs und Gleitmittel.
o Masken Augenbinden, Knebel aller Art, Tücher.
o Leder, Lack, und Gummi Utensilien und Kleidung.
o alle Arten von Peitschen und andere Gegenstände, Halsbänder jeder Art und Hundeleinen.
o Streckbänke, Pranger, und Strafböcke, Käfige mit Lichtentzug, sowie alle anderen Utensilien zur Abstrafung und Schändung.
o Natürliche Utensilien wie: Brennnesseln, Disteln, Dornen, etc.
o Schamlippen, Kitzler und Brustgewichte.



3. Pflichten des Herrn
o Auch der Herr ist in einer BDSM-Beziehung bestimmten Regeln unterworfen. Sie dienen vor allem dem Schutz der Sissy.

o Der Herr verpflichtet sich, die Grenzen und Tabus der Sissy auszutesten. Er ist nicht verpflichtet, diese anzuerkennen und zu respektieren.

o Der Herr hat es seiner Sissy immer zu ermöglichen, dass sie nach jeglicher Handlung möglichst zeitnah einen "äußerlich normalen Zustand" wieder herstellen kann (Kleidung, Gerüche).

o Der Herr garantiert, dass er die vertraglich eingeräumten Rechte niemals missbräuchlich verwenden wird.

o Der Herr sorgt für die Sicherheit der Sissy und ermöglicht ihr körperliche sowie seelische Unversehrtheit. Er verpflichtet sich, die Sissy regelmäßig „aufzufangen“ sich nach ihrer körperlichen und geistigen Gesundheit zu erkundigen.

o Der Herr hat die Sissy für ihre Pflichten und Aufgaben optimal auszubilden und die natürlichen Veranlagungen der Sissy zu nutzen und weiter zu entwickeln.

o Der Herr verpflichtet sich, die Züchtigung, Demütigung oder Schändung der Sissy niemals unter der Wirkung von Alkohol und Drogen vorzunehmen.

o Der Herr hat sicherzustellen und zu gewährleisten, dass keine anderen Personen als er selbst an die persönlichen Daten und Originaldateien der Sissy gelangen können.
4. Rechte des Herrn
o Mit Vertragsunterzeichnung darf der Herr die Sissy und Stiefel Hure abrichten und versklaven. Nach bestandener Probezeit soll die Hure dauerhaft in seinen Besitz übergehen und fortan mit immer extremeren Maßnahmen weiterentwickelt und gefügig gemacht werden. Die Sissy kann dazu beliebig benutzt, gedemütigt, geschändet, veröffentlicht oder gehalten werden.

o Der Herr ist berechtigt seine Handlungen an der Sissy selbst dann fortzusetzen, wenn die Sissy dem währenddessen widersprechen wird. Der Herr wird einer solche Reaktion keine ernstzunehmende Absicht unterstellen. Er darf davon ausgehen, dass dies für die Sissy Teil des Spiels und ihrer Rolle ist

o Der Herr kann an seinem Nutzvieh sexuelle Handlungen jeder Art, jederzeit und an jedem Ort seiner Wahl selbst vornehmen oder von Dritten vornehmen lassen.

o Der Herr wird die Sissy Hure und Ficksau einer weiterführende Erziehung zu seiner Sissy-Hündin angedeihen lassen.

o Der Herr erhält das Recht über den Körper der Ficksau, Pissnutte und Stiefelsau vollkommen frei zu Verfügen. Er kann sie in der Öffentlichkeit bloßstellen, benutzen und mit der Beendigung der Probezeit und dauerhafte Versklavung durch den Herrn, werden auch das Anbringen von Intim Tattoos und Schmuck von ihm vorgegeben.

o Sämtliche Rechte an privaten Medien und Datenmaterial der Sissy, sind dem Herrn nach der Probezeit zu übertragen. Alle Dateien (Festplatten, Cloud-Speicher, Speicherkarten usw.) sind dem Herrn unverzüglich auszuhändigen. Es ist der Sissy nicht gestattet, Kopien davon zu behalten.

o Über die Verwendung der Bilder und Filme z. B. die Veröffentlichung oder Vervielfältigung auch durch eine Verbreitung im Internet, entscheidet danach allein der Herr. Da ihm zu den Bilder auch die Bildrechte übertragen wurden, hat auch nur der Herr Anspruch auf etwaige Einnahmen durch Veräußerung oder Vervielfältigung.

o Der Master wird Steffi nur noch als Gegenstand betrachten.

o Der Herr verpflichtet sich, die Sissy dabei zu unterstützen, reale Erfahrungen in der sexuellen Unterwerfung gegenüber männlichen Tieren (z. B. Rüden oder Hengste) zu sammeln - oral wie anal.

o Der Herr hat das Recht, alle seine Toilettengänge an und in der Sissy zu verrichten.

o Der Herr erhält auf eigenen Wunsch, Zugang zu allen Benutzerkonten der Sissy. Der Herr kann selbst entscheiden, ob und was er auf den Internet-Benutzerkonten im Namen der Sissy oder seines eigenen Namens veröffentlicht.


5. Freizeitregelungen
Die Sissy erhält im Rahmen des Vertrages Freizeit durch den Herrn zugebilligt. Diese Zeit ist für familiäre und berufliche Verpflichtungen freigestellt. Dabei muss Sissy Steffi bei ihren Terminen keine Rücksicht auf den Herrn nehmen - muss ihn aber frühzeitig über terminliche Verpflichtungen informieren. In der Freizeit ruhen alle sonstigen Pflichten der Sissy, sodass sie ihren normalen Tätigkeiten ohne Einschränkungen nachgehen kann.


6. Datenschutz & Diskretionsverpflichtung
Diskretion ist ein wichtiger Eckpfeiler des Vertrauens. Alle personenbezogenen Inhalte des Vertrages sind folglich streng vertraulich zu behandeln.
Filmaufnahmen und Fotografien, in denen eine der beteiligten Personen zu erkennen ist, müssen mit absoluter Diskretion behandelt werden.
Originaldateien und persönlichen Daten, sind für andere Menschen nicht erreichbar aufzubewahren.

Dem Herrn hat aber das Recht, Kopien aller Fotos und Videos der Sissy zu veröffentlichen. Der Herr kann diese jederzeit, überall und so oft er will frei verfügbar machen.



7. Vertragsabschluss
Die Sissy bezeugt mit Ihrer Unterschrift (unten rechts auf jeder einzelnen Seite dieses Vertrages sowie unter den Vertragsvereinbarungen) ihren ausdrücklichen Willen und Wunsch, alle vorgenannten Rechte auf den Herrn zu übertragen. Sie überträgt ihm damit bewusst die Kontrolle über sich und ist sich den möglichen und auch extremen Auswirkungen auf ihr Privatleben bewusst. Dass dies zu gegebener Zeit ein öffentliches und unvorhergesehenes Outing nicht ausschließt, wurde deutlich.

Sissy Steffi ist ebenfalls bewusst, dass sie sich damit in jeder Hinsicht erpressbar macht. Sie weiß, dass solche Vereinbarungen vor dem Gesetz als unsittlich gelten.

Sissy Steffi macht daher ausdrücklich von ihrem Recht auf persönliche Entfaltung und Selbstbestimmung Gebrauch und erklärt diesen Kontrollverlust als ihren eigenen persönlichen Wunsch. Auf Wunsch des Herrn, hat die Sissy diesen Vertrag und damit ihren eigenen Abrichtungswillen zur Absicherung des Herrn auf eigene Kosten notariell beglaubigen zu lassen und diesen beglaubigten Vertrag samt Urkunde dem Herrn unverzüglich per Postzustellungsurkunde zu übersenden.

Sollte der Herr nachhaltige oder deutliche Verstöße gegen Tabus und andere vertragliche Vereinbarungen begehen, darf die Sissy sich Unterstützung und Rat holen. Wichtige und gute Ansprechpartner sind hier unter anderem die verschiedenen Frauenberatungsstellen und auch das BDSM-Notfalltelefon Mayday.

Nach heutigem Stand werden keine Tabus oder Grenzen als Anlage zu diesem Vertrag aufgesetzt. Ergeben sich solche während der Laufzeit dieses Vertrages, werden diese als Nachtrag zu diesem Vertrag vereinbart. Das Vorliegen einer nachträglich erstellten Anlage, ist auf diesem Originalvertrag mit Datum und Unterschrift zu dokumentieren.



Dieser Vertrag wird von beiden Parteien im Vollbesitz ihrer geistigen Kräfte abgeschlossen. Der Vertrag wird ohne Zwang und in gegenseitiger Anerkennung der persönlichen Rechte und der persönlichen Grenzen abgeschlossen.

Mit meiner Unterschrift erkläre ich, dass ich mich an die Verpflichtungen und Regeln des Vertrags halten werden. Ich haben sie vollständig gelesen und verstanden.


Der Vertrag wird sofort vollumfänglich wirksam, sobald ein Exemplar existiert, auf dem beide Beteiligten unterschrieben haben.


__________________________________________________
Datum und Unterschrift des Herrn - benutzer1

___________________________________________________
Datum und Unterschrift der Sissy Steffi und Stiefelnutte.
Published by benutzer1
2 years ago
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Devoterboss
Devoterboss 4 months ago
Geiler Vertrag. 
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benutzer1
benutzer1 Publisher 4 months ago
Na scheint dir ja zu gefallen.
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DevoteNSSauAachen 7 months ago
to benutzer1 : Werter Master, der Sklave könnte ihnen am Samstag zur Begutachtung zur Verfügung stehen.
Devote Grüße
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benutzer1
benutzer1 Publisher 7 months ago
to DevoteNSSauAachen : Na dann nehmen wir das mal in Angriff, Sklave.
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DevoteNSSauAachen 7 months ago
Ein solchen Vertrag zu unterschreiben, könnte ich mir vorstellen, um all meine Rechte an den Herrn abzutreten
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steff135
steff135 1 year ago
supergeil
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Devoterboss
Devoterboss 1 year ago
Ja … Wahnsinn 
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77apfelpo77
77apfelpo77 1 year ago
💋💋💋
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TS_Anja
TS_Anja 1 year ago
to benutzer1 : genau
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benutzer1
benutzer1 Publisher 1 year ago
to TS_Anja : Ja leider wie so Oft
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TS_Anja
TS_Anja 1 year ago
to benutzer1 : eventuell bist du soweit weg :wink:
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benutzer1
benutzer1 Publisher 1 year ago
to TS_Anja : Schade, das du soweit weg bist.
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TS_Anja
TS_Anja 1 year ago
wow
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Desiree_Swallow
Desiree_Swallow 1 year ago
I would sign immediately!
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Deotemann 2 years ago
Bin leider, leider verheiratet sonst wäre sowas auch für mich. 
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benutzer1
benutzer1 Publisher 2 years ago
to stutesophie : Sicherlich ist er sehr Weitreichend, so hat es zu sein.
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stutesophie
stutesophie 2 years ago
Ein sehr weitgehender Vertrag, gerade für die Sklavin. aber muss zugeben, dass ich in meiner Fantasie schon häufiger dran gedacht habe , voll und ganz einem Herrn zu gehören. Kann es nur nicht ausleben.
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diderot2039
diderot2039 2 years ago
to benutzer1 : da gebe ich dir sehr gern recht 
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benutzer1
benutzer1 Publisher 2 years ago
to diderot2039 : Schade, das du so weit weg bist
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diderot2039
diderot2039 2 years ago
Ich freue mich für euch beide und wünsche euche eine schöne und geile Zeit
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Devoterboss
Devoterboss 2 years ago
to benutzer1 : Darauf freue ich mich
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rubberrainer
rubberrainer 2 years ago
to benutzer1 : Das klingt ja richtig gut und gerne würde ich die Schlampe mit benutzen!
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benutzer1
benutzer1 Publisher 2 years ago
to geiles_loch : Freut mich, das er dir gefällt.
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benutzer1
benutzer1 Publisher 2 years ago
to Devoterboss : Der einzuhalten ist von der Sklavin.
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benutzer1
benutzer1 Publisher 2 years ago
to rubberrainer : Das kannst du gerne je mehr sie mitbenutzen um so geiler.
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gusgooseman
gusgooseman 2 years ago
super..
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rubberrainer
rubberrainer 2 years ago
Das ist ja ein geiler Vertrag. Sie Sissy Stiefelaau würde ich gerne nutzen!
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Devoterboss
Devoterboss 2 years ago
Sehr geehrter Herr, ein sehr gnadenlos, geiler, grausam strenger Vertrag …. 
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geiles_loch 2 years ago
geiler Vertrag !
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