Sklavenvertrag
Für Sklaven
SKLAVENVERTRAG
Zwischen dem Herrn und der Sklavin
Name: ___________________________ Name: ___________________________
Strasse: __________________________ Strasse: ___________________________
PLZ/Wohnort: _____________________ PLZ/Wohnort: _____________________
wird folgender Sklavenvertrag abgeschlossen:
Allgemeines
Der Vertrag dient zur eindeutigen, widerspruchsfreien Regelung einer Lebensbeziehung zwischen dem Herr und der Sklavin. Diese Beziehung bedeutet für die Sklavin eine wirklich, reale Vollversklavung bei Zwangshaltung und sexueller Dienerschaft unter Bedingungen, die der historischen Definition der Versklavung entspricht.
Der Vertrag wird bis zum 31.12.2024 geschlossen und kann von der Sklavin nur bei außergewöhnlichen Umständen mit Einverständnis des Herr während dieser Zeit gelöst werden (siehe §4). Sollte die Sklavin nicht spätestens drei Wochen vor Ablauf des Vertrages kündigen, wird der Vertrag unbefristet verlängert.
Der Herr verpflichtet sich zur in Obhutnahme der Sklavin. Die Sklavin geht in das Eigentum des Herrn über, der alle Lebensbereiche des Sklavin zukünftig bestimmt. Der Herr erlangt den vollkommenen Besitz über den Körper und den Willen der Sklavin. Der Herr kann die Sklavin anderen Herrn zur Verfügung stellen oder verleihen oder zusätzliche Herren zur Abrichtung der Sklavin heranziehen.
Die Sklavenregeln sind als Anlage A diesem Sklavenvertrag beigefügt und sind ordentlicher Bestandteil dieses Vertrages. Die Sklavenregeln sind nur von der Sklavin zu unterschrieben und sind für sie absolut bindend und verpflichtend.
Das finanzielle Verhältnis zwischen dem Herr und der Sklavin ist einem Zusatzvertrag geregelt (Anlage B)
§1 Übergang in das Sklavinenverhältnis
Der Sklavin gibt dem Herr die Einwilligung zur uneingeschränkten Freiheitsberaubung, körperlichen Züchtigung, Kontrolle über alle Lebensbereiche des Sklavin, absoluter Befehlsgewalt und Bestimmung der weiteren Lebensumstände des Sklavin.
Der Sklavin sieht den einzigen weiteren Sinn ihres Lebens, alleine dem Wohl und den Wünschen ihres Herrn zu dienen, ihm bedingungslos zu gehorchen und alle Befehle und Aufträge des Herrn zu dessen voller Zufriedenheit widerspruchslos und sofort zu erledigen.
Für die Dauer des Vertrages verliert der Sklavin jedes Recht auf freie Entscheidungen und Bestimmung alleine der Wille ihres Herrn ist für die Sklavin von Bedeutung.
§2 Haltung und Gebrauch des Sklavin
Der Sklavin ist beliebig durch den Herrn zu gebrauchen, zu nutzen und benutzen, abzurichten, abzustrafen, nach den Wünschen des Herrn anzupassen und mit Zwangsmaßnahmen nach den Vorstellungen des Herrn zu erziehen.
Der Sklavin kann vom Herr nach freiem Ermessen harter Folter aller Art unterzogen (siehe dazu 2.3), in jeder Art eingesperrt, gefesselt und fixiert, in Ketten gelegt usw. werden. Die Dauer und Intensität einer solchen Maßnahme wird einzig vom Herr bestimmt, die Maßnahme bedarf keinen besonderen Grund.
Der Herr wird jedoch immer die Gesundheit der Sklavin in Betracht ziehen und bleibende Verletzungen oder Schäden grundsätzlich vermeiden. Der Herr wird immer über die Gesundheit des Sklavin wachen und ggf. sofort entsprechende Maßnahmen ergreifen. Der Herr ist ausgebildeter Ersthelfer. Der Sklavin hat ihren Herrn bei den ersten Anzeichen einer Erkrankung unverzüglich zu informieren.
Der Herr hat das Recht, seine Sklavin durch ein Tattoooder Brandingals sein Eigentum zu kennzeichnen.
Alleine der Herr bestimmt über die Kleidung und das Outfit der Sklavin. Dies gilt auch für Haarlänge und Frisur sowie ev. Körperbehaarung (Rasur usw.), berufliche Besonderheiten werden berücksichtigt. Der Sklavin muss im Beisein ihres Herrn immer nackt sein, um jederzeit den sexuellen Bedürfnissen ihres Herrn dienlich zu sein. Nur auf Anweisung des Herrn trägt die Sklavin Kleidung in der Wohnung.
Der Sklavin hat alle Handlungen des Herrn widerstandslos zu dulden und zu ertragen. Jede Anweisung und jeder Befehl des Herrn hat von der Sklavin umgehend und ohne Widerspruch zur vollen Zufriedenheit des Herrn ausgeführt zu werden.
Der Sklavin dient dem Herr uneingeschränkt als SexSklavin und zur Befriedigung der sexuellen Neigungen und Wünsche des Herrn. Selbstverständlich hat der Herr auch immer das Recht, seinen Sklavin an andere zu vermieten, zu verleihen oder anderweitig abzugeben, damit auch andere sich an der Sklavin vergnügen oder vergehen können. Der Herr achtet aber stets darauf, dass die vorher vereinbarten Regeln zwischen dem Herr und seiner Sklavin nicht durch andere verletzt werden.
Über die sexuelle Befriedigung der Sklavin entscheidet ausschließlich der Herr, er wird diese jedoch nicht vernachlässigen (außer bei Sexentzug als vom Herr ausgesprochene Strafe). Es ist der Sklavin grundsätzlich unter Androhung härtester Strafe untersagt ohne Erlaubnis oder Befehl des Herrn selbst an sich Hand anzulegen, sich selber aufzugeilen oder sexuell zu befriedigen. Der Herr hat das Recht, der Sklavin jederzeit und zeitlich befristet oder unbefristet einen Keuschheitsgürtel anzulegen, um der Sklavin eine Selbstbefriedigung unmöglich zu machen.
Im Fall einer vom Herr ausgesprochenen Strafe, wird der Herr jede mögliche Geilheit im Vorfeld unterbinden, damit die Bestrafung vom Sklavin auch als solche empfunden wird und die gewünschte Wirkung der Erziehung erzielt. Der Sklavin hat sich für jede erfolgte Bestrafung beim Herr demütig zu bedanken und Besserung zu geloben. Sollte der Sklavin eine ausgesprochene Strafe nicht auf einmal aushalten, wird die Strafe in mehreren Raten vollzogen. Die Entscheidung darüber obliegt ausschließlich dem Herrn unter Berücksichtigung des Ausbildungsstandes der Sklavin. Die ausgesprochene Strafe wird in jedem Fall in voller Höhe ausgeführt. Jede Verfehlung, Widerspruch, Ungehorsam, Widerstand oder Aufsässigkeit wird vom Herr mit harten Strafmaßnahmen geahndet bzw. gebrochen. Das Ausmaß, Höhe und Härte der Strafe werden vom Herr individuell festgelegt und unterliegen keiner zeitlichen Begrenzung. Der Sklavin wird die Bestrafung freiwillig und demütig entgegennehmen.
Die Schlüssel aller Schlösser, die zum Gebrauch der Sklavin benötigt werden befinden sich nur den Händen des Herrn oder einer von ihm beauftragten Person. Den nur der Herr bestimmt über das Sexualleben der Sklavin. Auch ist die Sklavin dazu verpflichtet immer ihr „SLAVE“-Halsband zu tragen, es sei denn, der Herr befiehlt etwas anderes. Nur so ist die totale Unterwürfigkeit der Sklavin zu erreichen und auch für jeden sichtbar, da Erniedrigung zur Erziehung der Sklavin gehört.
Der Sklavin muss sich auch für Foto-/Filmaufnahmen zur Verfügung stellen. Der Herr entscheidet ausschließlich über die weitere Verwendung dieses Materials, der Sklavin hat darüber keine Verfügungsgewalt. Der Herr kann auch von Sklavin verlangen, in professionellen Pornoproduktionen mitzumachen. Die daraus evtl. erfolgende Vergütung und deren Handhabung sind im Zusatzvertrag (Anlage B) geregelt.
§3 Soziale Kontakte, Absicherung, Gelderwerb der Sklavin
Der Sklavin hat, sofern er einer externen Arbeit nachgehen, private und berufliche Sphäre strikt zu trennen. Ein Zusatzvertrag (Anlage B) regelt das finanzielle Verhältnis zwischen dem Herr und der Sklavin, wie etwa den an den Herr abzuliefernden Lohnanteil, finanzielle Rücklagen für die Absicherung der Sklavin für den Fall einer Beendigung des Sklavenvertrages. Diese Gelder können z. B. durch Escortdienste o. ä. der Sklavin erbracht werden. Dieser Zusatzvertrag kann geändert werden, wenn das Abhängigkeitsverhältnis der Sklavin vom Herr verstärkt werden soll. Dies geschieht ggf. in Absprache und beiderseitigem Einverständnis.
Durch die externe Berufstätigkeit ist die Sklavin kranken- und sozialversichert. Sie dient auch dazu, dass die Sklavin dem Herrn finanziell nicht zur Last fällt. Der unter 3.1 angeführte Zusatzvertrag hat so angelegt zu sein, dass die Sklavin ihr Sklavinendasein mit all damit verbundenen Kosten selbst trägt, soweit dies im Rahmen des Möglichen liegt.
Private Kontakte und Verabredungen mit Arbeitskollegen und anderen Personen sind der Sklavin strikt verboten, wenn diese vom Herr nicht befohlen bzw. erlaubt sind.
Nach Dienstschluss hat sich die Sklavin sofort in die Obhut des Herrn bzw. nach Hause zu begeben oder ihm für diese Zeit aufgetragene Arbeiten unverzüglich zu erledigen.
Die Sklavin hat eine eigene Wohnung, sie hat dafür Sorge zu tragen, dass der Herr jederzeit Zugang zur Sklavinenwohnung hat, deshalb ist die Sklavin verpflichtet, ihrem Herr einen Schlüssel zur Wohnung zu überlassen. Denn nur so ist zu gewährleisten, dass der Herr die absolute Kontrolle über seine Sklavin behält, da er sie jederzeit und ohne Ankündigung kontrollieren und so auch über sie verfügen kann.
§4 Geltungsdauer des Sklavenvertrages
Ist der Sklavenvertrag bis zu einem bestimmten Datum (Allgemeines II.) abgeschlossen, endet er zu diesem Zeitpunkt, wenn es von einem Part gewünscht wird. Ansonsten verlängert er sich auf unbestimmte Zeit. Eine weitere zeitlich begrenzte Verlängerung ist nicht im Sinn eines Sklavinenverhältnisses, es sei denn, der Herr sieht hierzu eine Veranlassung.
Der Sklavenvertrag kann während seiner Laufzeit von der Sklavin grundsätzlich nicht gelöst werden, außer es liegen schwerwiegende Umstände vor.
Der Herr kann den Sklavenvertrag jederzeit unter Berücksichtigung der sozialen Auswirkungen und Absicherung die Sklavin lösen. Die soziale Komponente ist besonders dann zu berücksichtigen, wenn die Sklavin ihren eigenen Wohnsitz aufgelöst hat. Der Herr verpflichtet sich, die Sklavin nicht auf die Strasse zu setzen oder in das soziale Aus zu entlassen.
Der unter 3.1 angeführte Zusatzvertrag (Anlage B) ist in jedem Fall für beide Parteien bindend und einzuhalten.
§5 Zusätzliche Anmerkungen zum Sklavenvertrag:
Ziel des Sklavenvertrages ist die totale Versklavung der Sklavin inklusive einer weitest gehenden Abhängigkeit der Sklavin wie im Allgemeinen Teil beschrieben.
Die Sklavin kann den Ausschluss jeglicher Möglichkeit zur Lösung des Sklavenvertrages durch den die Sklavin auch bei den unter 4.3 angeführten schwerwiegenden Umständen erbitten. Die Sklavin kann die absolut finanzielle Abhängigkeit der Sklavin durch den Herr erbitten, diese wird dann mit entsprechender Generalvollmacht umgesetzt.
Sollte der Herr die unter 5.2 und 5.3 angeführten Bitten der Sklavin akzeptieren, ist dies für die Sklavin unumkehrbar und wird schriftlich mit Unterschrift des Herrn und der Sklavin dem Sklavenvertrag beigefügt und wird somit Bestandteil des Sklavenvertrages.
Der Sklavin hat alle Punkte des Sklavenvertrages verstanden und ist sich der Tragweite und Auswirkungen seiner Entscheidung in ein Sklavinenverhältnis überzugehen voll bewusst und tut dies freien Willens. Der Sklavin wurde in keiner Weise zur Unterschrift des Sklavenvertrages gezwungen, weder vom Herr, noch von Dritten. Die Sklavin ist im Besitz ihrer vollen geistigen Fähigkeiten.
Ort, Datum: ____________________
______________________________ _______________________
Unterschrift des Herrn Unterschrift der Sklavin
Anlage A
Regeln der Sklavin
Die Stellung meines Herren!
Ich diene und gehorche meinem Herren!
Ich ehre meinen Herren als Person, die Gedanken meines Herren und seinen Körper!
Ich anerkenne ohne Zweifel die Macht, die mein Herr über mich hat.
Mein alleiniges Ziel ist es, meinem Herren eine vollkommene Sklavin zu sein. Alle meine Handlungen und Gedanken ordne ich diesem Ziel unter.
Ich vertraue meinem Herren! Er weiß, was für mich am besten ist. Er entscheidet für und über mich und wacht über mein Wohlergehen.
Ich verhalte mich so, dass mein Herren zu keiner Zeit die Kontrolle der Kontrolle verliert.
Ich bin ein Objekt meines Herren. Mein Körper und mein Geist sind das Eigentum meines Herren!
Auch, wenn mein Herr nicht anwesend ist, verhalte ich mich genauso, wie bei seiner Anwesenheit.
Ich weiß, dass mein Herr mich sehr zu schätzen weiß.
Meine Stellung als Sklavin
Ich verstehe, dass mein Herr stets um meine Sicherheit und Unversehrtheit besorgt ist und danke ihm dafür. Mein Herr kennt die Grenzen seiner Sklavin und weiß, was ihr schwer fällt.
Ich weiß, dass mein Herr mich sehr lieb hat und dass unser Miteinander auf einem Höchstmaß an gegenseitigem Respekt und Vertrauen basiert.
Ich freue mich, wenn mein Herr mich für sein physisches und psychisches Wohlergehen benutzt und nicht vergisst, wer wem zu dienen hat.
Ich freue mich, wenn mein Herr mich so erzieht, dass ich in jeder Hinsicht auf ihn ausgerichtet bin und bin ihm für gute Erziehung und Abrichtung dankbar.
Ich freue mich, wenn mein Herr mich für außergewöhnliche Leistungen belohnt.
Ich weiß, dass mein Herr immer im Hinterkopf hat, dass mein Widerstand nicht mehr als ein Teil des Spiels ist und gebrochen werden muss.
Ich bin dankbar, wenn mein Herr erst Rücksicht auf mich nimmt, wenn ich um Nachsicht bitte.
Mein Herr wird versuchen, meine persönlichen Grenzen zu erreichen und zu erweitern. Wann immer es mir möglich ist, versuche ich durch mein Verhalten, meinem Herren darüber zu informieren, wie nahe ich meiner Grenze bin.
Ich verstehe, dass ich die hohen Ansprüche meines Herren niemals vollständig erfüllen kann. Trotzdem bemühe ich mich, mit allen Kräften und zu jeder Zeit, diesem Ziel näher zu kommen.
Ich verstehe, dass mein Herr eigene Prioritäten setzt, seinen eigenen Stil und sein eigenes Tempo hat.
Ich werde meinen Herren nie mit anderen Männern vergleichen.
Meine Grundeinstellung
Wenn mir mein Herr befiehlt, mich abrichtet, mich fordert, mir Aufgaben gibt, dann ist das für mich eine Form der Zuwendung. Ich freue mich von ganzem Herzen über jede Zuwendung meines Herren. Wenn mich mein Herr in irgendeiner Form in Anspruch nimmt, versuche ich ihm Glücks- und Erfolgserlebnisse zu verschaffen, um noch weiter und noch mehr in Anspruch genommen zu werden. Dankbarkeit und Glück sind die Voraussetzungen für meine Entwicklung als Sklavin.
Wann immer ich Zeit habe, bin ich in Gedanken gerne bei meinem Herren. Am liebsten würde ich nur noch an meinen Herren denken und das, was mein Herr braucht und will.
Ich versuche, mich nach Kräften in meinen Herren einzufühlen, um auch seine unausgesprochenen Bedürfnisse wahrzunehmen und diesen nach Möglichkeit gerecht zu werden.
Alltagsleben
Es tut mir gut, wenn mein Herr auch mein Alltagsleben bestimmt, weil ich dann das Gefühl habe, ganz und ohne Einschränkung sein Sklavin zu sein. Deshalb kann ich ohne größere Probleme seine Verhaltensregeln im Alltag Folge leisten.
Mein Verhalten in Gesellschaft ist so, dass es weder meinen Herren, noch mich als Sklavin bloßstellt. Trotzdem bemühe ich mich auch in Gesellschaft, meinen Herren stets zu signalisieren, dass ich sein Sklavin bin.
Ich freue mich, wenn mein Herr mir für alle Lebensbereiche vorschreibt, was ich zu tun habe.
Sexualität
Ich verstehe, dass ein Orgasmus, gleich auf welche Art, ein Geschenk meines Herren ist. Ich werde ihm deshalb über jeden Orgasmus, den ich erlebt habe, gleich in welcher Situation und durch wen auch immer, einen Bericht ablegen, in dem ich ihm für sein Geschenk danke und ihm meine Gefühle und Empfindungen beschreibe.
Ich bin in der Lage und bereit, meine Sexualität ausschließlich auf meinen Herren und seine Wünsche auszurichten. Wenn mein Herr durch mich befriedigt wird, freue ich mich über dieses Kompliment.
Ich werde nur dann einen Orgasmus erleben, wenn mir mein Herr dies gestattet. Durch gezielte Übungen werde ich versuchen, den Zeitpunkt meines Höhepunktes zu beschleunigen oder zu verzögern, bzw. gänzlich auf einen Orgasmus zu verzichten.
Ich bin erfreut, wenn mein Herr mich auch anderen Männern für ihre sexuellen Bedürfnisse zur Verfügung stellt, denn das ist ein besonders Zeichen der Wertschätzung meines Herren an mich, seiner Sklavin.
Körper
Mein Körper ist das wichtigste Geschenk, das ich meinem Herren machen kann. Ich übergebe ihm meinen Körper als sein Eigentum.
Ich weiß, dass mein Körper schwach ist und mir mein Herr immer wieder meine Grenzen zeigen wird. Ich werde alles unternehmen, diese Grenzen möglichst weit hinauszuschieben, um so den Vorstellungen meines Herren besser zu entsprechen.
Ich werde täglich darauf achten, dass mein Körper meinen Herren erfreut und unternehme alles, um meinen Körper als Eigentum meines Herren fit zu halten. Dazu gehört die tägliche Reinigung, die Rasur im Genitalbereich, ausreichend Bewegung, sowie gesunde Ernährung.
Sollte mein Herr eine dauerhafte Zeichnung meines Körpers wünschen, wird er mir das mitteilen und meine Zustimmung dazu einholen. Wenn es mir irgendwie möglich ist, werde ich um ein solches Zeichen selbstständig bitten. Kurzzeitige Zeichen meines Sklaventums, wie z. B. Striemen, trage ich mit Stolz und danke meinem Herren für diese Auszeichnung meines Körpers.
Sprache
Ich werde meinen Herren grundsätzlich und immer mit „SIE“ anreden, um meinen Respekt, meine Demut und meine Liebe zu beweisen.
Ich werde das Wort „Nein“ zu keiner Zeit gebrauchen.
Ich werde meinem Herren differenzierte Antworten auf Befehle geben.
Erniedrigung
Ich werde mich von meinem Herren nach seinen Wünschen und in dem von ihm gewählten Ausmaß schlagen lassen.
Ich freue mich, wenn mir mein Herr in irgendeiner Form Schmerzen zufügt, um Lust zu empfinden oder sich abzureagieren, weil ich ihm auf diese Weise dienen kann.
Wenn mich mein Herr schlägt, bedanke ich mich für jeden zugefügten Schlag.
Ich lasse mich von meinem Herren nach Wunsch fesseln und liefere mich ihm gerne in gefesselt hilfloser Lage aus.
Ich sehe jede Erniedrigung als ein Geschenk meines Herren an mich. Wenn mich mein Herr erniedrigt, hilft er mir, mich in meine Rolle als Sklavin einzufinden und verschafft mir damit zugleich sexuelle Lust. So bin ich in der Lage, Erniedrigungen meines Herren mit Dankbarkeit entgegenzunehmen.
Es steht meinem Herren frei, mich nach seiner Belieben zu bestrafen.
Ich werde jede mir auferlegte Strafe demütig entgegen nehmen. Sollte die Strafe eine Handlung von mir erfordern, werde ich diese Handlung, so schnell es mir irgendwie möglich ist, vornehmen.
Ich werde jede Rolle spielen, die meinem Herren gefällt.
Ich muss immer mein „SLAVE“-Halsband tragen, denn nur so ist meine totale Versklavung möglich.
Weitere konkrete Verhaltensregeln
Ich werde, auch wenn es unangenehm werden könnte, immer offen sein und meinen Herren nicht anlügen. Ich weiß, dass mein Herr diese Offenheit zu schätzen weiß.
Grundsätzlich werde ich meinen Herren vorher um Nachsicht bitten, wenn ich absehen kann, dass es aus zeitlichen oder sachlichen Gründen ein Problem für mich wird, eine Regel einzuhalten oder mich an ein Verbot zu halten.
Wenn es mir irgend möglich ist, trage ich unaufgefordert mein „SLAVE“-Halsband, um meinem Herren zu signalisieren, dass ich sein Eigentum bin.
Ich werde meinen Herren unaufgefordert und regelmäßig Bericht erstatten
über mein physisches und psychisches Befinden
über das Einhalten/Übertreten von Regeln und Verboten
über alle Ereignisse des Tages aus Beruf und Freizeit, über die ich gerne sprechen möchte, die mich bewegen oder die meine Herren interessieren könnten.
über den Kontakt zu anderen Personen per Telefon, Post, SMS, E-Mail, Chat oder live. Wenn ich von mir aus mit anderen Männern korrespondieren will, werde ich meinen Herren immer um Erlaubnis ersuchen.
Für Kontakte jeglicher Art zu Chatpartnern hole ich ausnahmslos die Erlaubnis meines Herren ein. Wenn ich doch einmal chatten darf, dann halte ich mich an folgende Regeln:
Meine Herren bekommt einen unveränderten Chatmitschnitt
Ich tausche keine Fotos, E-Mail-Adressen, Telefonnummern oder Homepageadressen aus
Ich chatte nicht erotisch
Ort, Datum: ___________________
____________________________
Unterschrift des Sklavin
Anlage B
Zusatzvertrag
§1 Allgemeine Bestimmungen
Die finanzielle Selbstbestimmung der Sklavin bleiben unberührt, wenn es sich um Zahlungen/Leistungen aus staatlichen Leistungen (z. B. ALG I, ALG II, Renten, Sozialhilfe o. ä.) handelt. Ebenso wenn es sich um Gelder aus Sparverträge, Renten und dem Verkauf des eigenen Hauses handelt.
Die Sklavin hat keinerlei finanzielle Selbstbestimmung und übergibt ihre gesamten Finanzen an ihren Herrn. Dieser bestimmt welche Finanzen der Sklavin zur Verfügung stehen. Der Herr hat das Recht frei über die Finanzen zu bestimmen.
Einnahmen, die aus der Abhängigkeit des Sklavin vom Herr erwirtschaften werden, werden auf einem Sonderkonto oder ein anderen Art der Aufbewahrung gesichert.
Die Sklavin erhält ein Sklavenkonto über das sie verfügen kann, muss jedoch jederzeit Rechenschaft ablegen in Form eines Haushaltsbuches. Der Herr ist berechtigt übriggebliebenes Geld zurück zu verlangen.
Der Sklavin wird ein monatlicher Betrag in Höhe von: €750,- zur Verfügung gestellt.
Sollte die Sklavin mehr Geld benötigen hat sie dies mündlich zu beantragen, der Herr kann die Zahlung jederzeit verweigern.
Alle Geldkarten werden sicher vor dem Zugriff der Sklavin verwahrt und mit einem Siegel versehen. Sollte die Sklavin das Siegel ohne ausreichenden Grund öffnen und Geld von den Konten abheben, zahlt sie den entnommenen Betrag zurück. Daraus folgend entsteht eine Strafzahlung in der Höhe von 250 €, die von dem monatlichen Sklavengeld zu begleichen ist.
§2 Arten der Einnahmen aus dem Herr-/Sklavinenverhältnis
Der Herr kann von seiner Sklavin erwarten und verlangen, dass diese auf folgende Arten zum gemeinsamen finanziellen Unabhängigkeit beitragen soll und muss:
Ihre Sexdienste in einem Escortservice anbieten
Ihre Sexdienste auf Partys und anderen Events zu Verfügung stellen
Ihre Dienste auch für Foto-/Filmaufnahmen zur Verfügung zu stellen, das gilt auch für professionelle Pornoproduktionen
Bei sonstigen Gelegenheiten für Sexdienste bereit zu stehen, die dem Herr gefallen
§3 Aufteilung und Auszahlung der erwirtschafteten Einnahmen aus dem Herr-/Sklavinenverhältnis
Wird die Sklavin für Ihre geleisteten Sexdienste bezahlt, hat sie als erstes die vollständigen Einnahmen an den Herr auszuhändigen. Der Herr prüft dann, ob der vorher mit dem Nutzer des Sklavin vereinbarte Betrag vollständig ist und vereinnahmt ihn bis auf weiteren im vollen Umfang.
Zu einem späteren, dem Herr angemessenen Zeitpunkt, kann er nach seinem Willen einen Teilbetrag an seine Sklavin zur freien Verfügung auszahlen.
Über jede Einnahme und jede Auszahlung, sowohl an den Herr als auch an die Sklavin muss genaustens Buch geführt werden (einfache Buchführung = Einnahmen-/Ausgabenauflistung (entsp. Kassenbuch)).
Sollte es, aus welchen Gründen auch immer, zu einem Vertragsende des Herr-/Sklavinenverhältnisses kommen, so muss der Herr die Finanzen an die Sklavin zurück geben
Ort, Datum: ____________________
______________________________ ______________________
Unterschrift des Herrn Unterschrift der Sklavin
SKLAVENVERTRAG
Zwischen dem Herrn und der Sklavin
Name: ___________________________ Name: ___________________________
Strasse: __________________________ Strasse: ___________________________
PLZ/Wohnort: _____________________ PLZ/Wohnort: _____________________
wird folgender Sklavenvertrag abgeschlossen:
Allgemeines
Der Vertrag dient zur eindeutigen, widerspruchsfreien Regelung einer Lebensbeziehung zwischen dem Herr und der Sklavin. Diese Beziehung bedeutet für die Sklavin eine wirklich, reale Vollversklavung bei Zwangshaltung und sexueller Dienerschaft unter Bedingungen, die der historischen Definition der Versklavung entspricht.
Der Vertrag wird bis zum 31.12.2024 geschlossen und kann von der Sklavin nur bei außergewöhnlichen Umständen mit Einverständnis des Herr während dieser Zeit gelöst werden (siehe §4). Sollte die Sklavin nicht spätestens drei Wochen vor Ablauf des Vertrages kündigen, wird der Vertrag unbefristet verlängert.
Der Herr verpflichtet sich zur in Obhutnahme der Sklavin. Die Sklavin geht in das Eigentum des Herrn über, der alle Lebensbereiche des Sklavin zukünftig bestimmt. Der Herr erlangt den vollkommenen Besitz über den Körper und den Willen der Sklavin. Der Herr kann die Sklavin anderen Herrn zur Verfügung stellen oder verleihen oder zusätzliche Herren zur Abrichtung der Sklavin heranziehen.
Die Sklavenregeln sind als Anlage A diesem Sklavenvertrag beigefügt und sind ordentlicher Bestandteil dieses Vertrages. Die Sklavenregeln sind nur von der Sklavin zu unterschrieben und sind für sie absolut bindend und verpflichtend.
Das finanzielle Verhältnis zwischen dem Herr und der Sklavin ist einem Zusatzvertrag geregelt (Anlage B)
§1 Übergang in das Sklavinenverhältnis
Der Sklavin gibt dem Herr die Einwilligung zur uneingeschränkten Freiheitsberaubung, körperlichen Züchtigung, Kontrolle über alle Lebensbereiche des Sklavin, absoluter Befehlsgewalt und Bestimmung der weiteren Lebensumstände des Sklavin.
Der Sklavin sieht den einzigen weiteren Sinn ihres Lebens, alleine dem Wohl und den Wünschen ihres Herrn zu dienen, ihm bedingungslos zu gehorchen und alle Befehle und Aufträge des Herrn zu dessen voller Zufriedenheit widerspruchslos und sofort zu erledigen.
Für die Dauer des Vertrages verliert der Sklavin jedes Recht auf freie Entscheidungen und Bestimmung alleine der Wille ihres Herrn ist für die Sklavin von Bedeutung.
§2 Haltung und Gebrauch des Sklavin
Der Sklavin ist beliebig durch den Herrn zu gebrauchen, zu nutzen und benutzen, abzurichten, abzustrafen, nach den Wünschen des Herrn anzupassen und mit Zwangsmaßnahmen nach den Vorstellungen des Herrn zu erziehen.
Der Sklavin kann vom Herr nach freiem Ermessen harter Folter aller Art unterzogen (siehe dazu 2.3), in jeder Art eingesperrt, gefesselt und fixiert, in Ketten gelegt usw. werden. Die Dauer und Intensität einer solchen Maßnahme wird einzig vom Herr bestimmt, die Maßnahme bedarf keinen besonderen Grund.
Der Herr wird jedoch immer die Gesundheit der Sklavin in Betracht ziehen und bleibende Verletzungen oder Schäden grundsätzlich vermeiden. Der Herr wird immer über die Gesundheit des Sklavin wachen und ggf. sofort entsprechende Maßnahmen ergreifen. Der Herr ist ausgebildeter Ersthelfer. Der Sklavin hat ihren Herrn bei den ersten Anzeichen einer Erkrankung unverzüglich zu informieren.
Der Herr hat das Recht, seine Sklavin durch ein Tattoooder Brandingals sein Eigentum zu kennzeichnen.
Alleine der Herr bestimmt über die Kleidung und das Outfit der Sklavin. Dies gilt auch für Haarlänge und Frisur sowie ev. Körperbehaarung (Rasur usw.), berufliche Besonderheiten werden berücksichtigt. Der Sklavin muss im Beisein ihres Herrn immer nackt sein, um jederzeit den sexuellen Bedürfnissen ihres Herrn dienlich zu sein. Nur auf Anweisung des Herrn trägt die Sklavin Kleidung in der Wohnung.
Der Sklavin hat alle Handlungen des Herrn widerstandslos zu dulden und zu ertragen. Jede Anweisung und jeder Befehl des Herrn hat von der Sklavin umgehend und ohne Widerspruch zur vollen Zufriedenheit des Herrn ausgeführt zu werden.
Der Sklavin dient dem Herr uneingeschränkt als SexSklavin und zur Befriedigung der sexuellen Neigungen und Wünsche des Herrn. Selbstverständlich hat der Herr auch immer das Recht, seinen Sklavin an andere zu vermieten, zu verleihen oder anderweitig abzugeben, damit auch andere sich an der Sklavin vergnügen oder vergehen können. Der Herr achtet aber stets darauf, dass die vorher vereinbarten Regeln zwischen dem Herr und seiner Sklavin nicht durch andere verletzt werden.
Über die sexuelle Befriedigung der Sklavin entscheidet ausschließlich der Herr, er wird diese jedoch nicht vernachlässigen (außer bei Sexentzug als vom Herr ausgesprochene Strafe). Es ist der Sklavin grundsätzlich unter Androhung härtester Strafe untersagt ohne Erlaubnis oder Befehl des Herrn selbst an sich Hand anzulegen, sich selber aufzugeilen oder sexuell zu befriedigen. Der Herr hat das Recht, der Sklavin jederzeit und zeitlich befristet oder unbefristet einen Keuschheitsgürtel anzulegen, um der Sklavin eine Selbstbefriedigung unmöglich zu machen.
Im Fall einer vom Herr ausgesprochenen Strafe, wird der Herr jede mögliche Geilheit im Vorfeld unterbinden, damit die Bestrafung vom Sklavin auch als solche empfunden wird und die gewünschte Wirkung der Erziehung erzielt. Der Sklavin hat sich für jede erfolgte Bestrafung beim Herr demütig zu bedanken und Besserung zu geloben. Sollte der Sklavin eine ausgesprochene Strafe nicht auf einmal aushalten, wird die Strafe in mehreren Raten vollzogen. Die Entscheidung darüber obliegt ausschließlich dem Herrn unter Berücksichtigung des Ausbildungsstandes der Sklavin. Die ausgesprochene Strafe wird in jedem Fall in voller Höhe ausgeführt. Jede Verfehlung, Widerspruch, Ungehorsam, Widerstand oder Aufsässigkeit wird vom Herr mit harten Strafmaßnahmen geahndet bzw. gebrochen. Das Ausmaß, Höhe und Härte der Strafe werden vom Herr individuell festgelegt und unterliegen keiner zeitlichen Begrenzung. Der Sklavin wird die Bestrafung freiwillig und demütig entgegennehmen.
Die Schlüssel aller Schlösser, die zum Gebrauch der Sklavin benötigt werden befinden sich nur den Händen des Herrn oder einer von ihm beauftragten Person. Den nur der Herr bestimmt über das Sexualleben der Sklavin. Auch ist die Sklavin dazu verpflichtet immer ihr „SLAVE“-Halsband zu tragen, es sei denn, der Herr befiehlt etwas anderes. Nur so ist die totale Unterwürfigkeit der Sklavin zu erreichen und auch für jeden sichtbar, da Erniedrigung zur Erziehung der Sklavin gehört.
Der Sklavin muss sich auch für Foto-/Filmaufnahmen zur Verfügung stellen. Der Herr entscheidet ausschließlich über die weitere Verwendung dieses Materials, der Sklavin hat darüber keine Verfügungsgewalt. Der Herr kann auch von Sklavin verlangen, in professionellen Pornoproduktionen mitzumachen. Die daraus evtl. erfolgende Vergütung und deren Handhabung sind im Zusatzvertrag (Anlage B) geregelt.
§3 Soziale Kontakte, Absicherung, Gelderwerb der Sklavin
Der Sklavin hat, sofern er einer externen Arbeit nachgehen, private und berufliche Sphäre strikt zu trennen. Ein Zusatzvertrag (Anlage B) regelt das finanzielle Verhältnis zwischen dem Herr und der Sklavin, wie etwa den an den Herr abzuliefernden Lohnanteil, finanzielle Rücklagen für die Absicherung der Sklavin für den Fall einer Beendigung des Sklavenvertrages. Diese Gelder können z. B. durch Escortdienste o. ä. der Sklavin erbracht werden. Dieser Zusatzvertrag kann geändert werden, wenn das Abhängigkeitsverhältnis der Sklavin vom Herr verstärkt werden soll. Dies geschieht ggf. in Absprache und beiderseitigem Einverständnis.
Durch die externe Berufstätigkeit ist die Sklavin kranken- und sozialversichert. Sie dient auch dazu, dass die Sklavin dem Herrn finanziell nicht zur Last fällt. Der unter 3.1 angeführte Zusatzvertrag hat so angelegt zu sein, dass die Sklavin ihr Sklavinendasein mit all damit verbundenen Kosten selbst trägt, soweit dies im Rahmen des Möglichen liegt.
Private Kontakte und Verabredungen mit Arbeitskollegen und anderen Personen sind der Sklavin strikt verboten, wenn diese vom Herr nicht befohlen bzw. erlaubt sind.
Nach Dienstschluss hat sich die Sklavin sofort in die Obhut des Herrn bzw. nach Hause zu begeben oder ihm für diese Zeit aufgetragene Arbeiten unverzüglich zu erledigen.
Die Sklavin hat eine eigene Wohnung, sie hat dafür Sorge zu tragen, dass der Herr jederzeit Zugang zur Sklavinenwohnung hat, deshalb ist die Sklavin verpflichtet, ihrem Herr einen Schlüssel zur Wohnung zu überlassen. Denn nur so ist zu gewährleisten, dass der Herr die absolute Kontrolle über seine Sklavin behält, da er sie jederzeit und ohne Ankündigung kontrollieren und so auch über sie verfügen kann.
§4 Geltungsdauer des Sklavenvertrages
Ist der Sklavenvertrag bis zu einem bestimmten Datum (Allgemeines II.) abgeschlossen, endet er zu diesem Zeitpunkt, wenn es von einem Part gewünscht wird. Ansonsten verlängert er sich auf unbestimmte Zeit. Eine weitere zeitlich begrenzte Verlängerung ist nicht im Sinn eines Sklavinenverhältnisses, es sei denn, der Herr sieht hierzu eine Veranlassung.
Der Sklavenvertrag kann während seiner Laufzeit von der Sklavin grundsätzlich nicht gelöst werden, außer es liegen schwerwiegende Umstände vor.
Der Herr kann den Sklavenvertrag jederzeit unter Berücksichtigung der sozialen Auswirkungen und Absicherung die Sklavin lösen. Die soziale Komponente ist besonders dann zu berücksichtigen, wenn die Sklavin ihren eigenen Wohnsitz aufgelöst hat. Der Herr verpflichtet sich, die Sklavin nicht auf die Strasse zu setzen oder in das soziale Aus zu entlassen.
Der unter 3.1 angeführte Zusatzvertrag (Anlage B) ist in jedem Fall für beide Parteien bindend und einzuhalten.
§5 Zusätzliche Anmerkungen zum Sklavenvertrag:
Ziel des Sklavenvertrages ist die totale Versklavung der Sklavin inklusive einer weitest gehenden Abhängigkeit der Sklavin wie im Allgemeinen Teil beschrieben.
Die Sklavin kann den Ausschluss jeglicher Möglichkeit zur Lösung des Sklavenvertrages durch den die Sklavin auch bei den unter 4.3 angeführten schwerwiegenden Umständen erbitten. Die Sklavin kann die absolut finanzielle Abhängigkeit der Sklavin durch den Herr erbitten, diese wird dann mit entsprechender Generalvollmacht umgesetzt.
Sollte der Herr die unter 5.2 und 5.3 angeführten Bitten der Sklavin akzeptieren, ist dies für die Sklavin unumkehrbar und wird schriftlich mit Unterschrift des Herrn und der Sklavin dem Sklavenvertrag beigefügt und wird somit Bestandteil des Sklavenvertrages.
Der Sklavin hat alle Punkte des Sklavenvertrages verstanden und ist sich der Tragweite und Auswirkungen seiner Entscheidung in ein Sklavinenverhältnis überzugehen voll bewusst und tut dies freien Willens. Der Sklavin wurde in keiner Weise zur Unterschrift des Sklavenvertrages gezwungen, weder vom Herr, noch von Dritten. Die Sklavin ist im Besitz ihrer vollen geistigen Fähigkeiten.
Ort, Datum: ____________________
______________________________ _______________________
Unterschrift des Herrn Unterschrift der Sklavin
Anlage A
Regeln der Sklavin
Die Stellung meines Herren!
Ich diene und gehorche meinem Herren!
Ich ehre meinen Herren als Person, die Gedanken meines Herren und seinen Körper!
Ich anerkenne ohne Zweifel die Macht, die mein Herr über mich hat.
Mein alleiniges Ziel ist es, meinem Herren eine vollkommene Sklavin zu sein. Alle meine Handlungen und Gedanken ordne ich diesem Ziel unter.
Ich vertraue meinem Herren! Er weiß, was für mich am besten ist. Er entscheidet für und über mich und wacht über mein Wohlergehen.
Ich verhalte mich so, dass mein Herren zu keiner Zeit die Kontrolle der Kontrolle verliert.
Ich bin ein Objekt meines Herren. Mein Körper und mein Geist sind das Eigentum meines Herren!
Auch, wenn mein Herr nicht anwesend ist, verhalte ich mich genauso, wie bei seiner Anwesenheit.
Ich weiß, dass mein Herr mich sehr zu schätzen weiß.
Meine Stellung als Sklavin
Ich verstehe, dass mein Herr stets um meine Sicherheit und Unversehrtheit besorgt ist und danke ihm dafür. Mein Herr kennt die Grenzen seiner Sklavin und weiß, was ihr schwer fällt.
Ich weiß, dass mein Herr mich sehr lieb hat und dass unser Miteinander auf einem Höchstmaß an gegenseitigem Respekt und Vertrauen basiert.
Ich freue mich, wenn mein Herr mich für sein physisches und psychisches Wohlergehen benutzt und nicht vergisst, wer wem zu dienen hat.
Ich freue mich, wenn mein Herr mich so erzieht, dass ich in jeder Hinsicht auf ihn ausgerichtet bin und bin ihm für gute Erziehung und Abrichtung dankbar.
Ich freue mich, wenn mein Herr mich für außergewöhnliche Leistungen belohnt.
Ich weiß, dass mein Herr immer im Hinterkopf hat, dass mein Widerstand nicht mehr als ein Teil des Spiels ist und gebrochen werden muss.
Ich bin dankbar, wenn mein Herr erst Rücksicht auf mich nimmt, wenn ich um Nachsicht bitte.
Mein Herr wird versuchen, meine persönlichen Grenzen zu erreichen und zu erweitern. Wann immer es mir möglich ist, versuche ich durch mein Verhalten, meinem Herren darüber zu informieren, wie nahe ich meiner Grenze bin.
Ich verstehe, dass ich die hohen Ansprüche meines Herren niemals vollständig erfüllen kann. Trotzdem bemühe ich mich, mit allen Kräften und zu jeder Zeit, diesem Ziel näher zu kommen.
Ich verstehe, dass mein Herr eigene Prioritäten setzt, seinen eigenen Stil und sein eigenes Tempo hat.
Ich werde meinen Herren nie mit anderen Männern vergleichen.
Meine Grundeinstellung
Wenn mir mein Herr befiehlt, mich abrichtet, mich fordert, mir Aufgaben gibt, dann ist das für mich eine Form der Zuwendung. Ich freue mich von ganzem Herzen über jede Zuwendung meines Herren. Wenn mich mein Herr in irgendeiner Form in Anspruch nimmt, versuche ich ihm Glücks- und Erfolgserlebnisse zu verschaffen, um noch weiter und noch mehr in Anspruch genommen zu werden. Dankbarkeit und Glück sind die Voraussetzungen für meine Entwicklung als Sklavin.
Wann immer ich Zeit habe, bin ich in Gedanken gerne bei meinem Herren. Am liebsten würde ich nur noch an meinen Herren denken und das, was mein Herr braucht und will.
Ich versuche, mich nach Kräften in meinen Herren einzufühlen, um auch seine unausgesprochenen Bedürfnisse wahrzunehmen und diesen nach Möglichkeit gerecht zu werden.
Alltagsleben
Es tut mir gut, wenn mein Herr auch mein Alltagsleben bestimmt, weil ich dann das Gefühl habe, ganz und ohne Einschränkung sein Sklavin zu sein. Deshalb kann ich ohne größere Probleme seine Verhaltensregeln im Alltag Folge leisten.
Mein Verhalten in Gesellschaft ist so, dass es weder meinen Herren, noch mich als Sklavin bloßstellt. Trotzdem bemühe ich mich auch in Gesellschaft, meinen Herren stets zu signalisieren, dass ich sein Sklavin bin.
Ich freue mich, wenn mein Herr mir für alle Lebensbereiche vorschreibt, was ich zu tun habe.
Sexualität
Ich verstehe, dass ein Orgasmus, gleich auf welche Art, ein Geschenk meines Herren ist. Ich werde ihm deshalb über jeden Orgasmus, den ich erlebt habe, gleich in welcher Situation und durch wen auch immer, einen Bericht ablegen, in dem ich ihm für sein Geschenk danke und ihm meine Gefühle und Empfindungen beschreibe.
Ich bin in der Lage und bereit, meine Sexualität ausschließlich auf meinen Herren und seine Wünsche auszurichten. Wenn mein Herr durch mich befriedigt wird, freue ich mich über dieses Kompliment.
Ich werde nur dann einen Orgasmus erleben, wenn mir mein Herr dies gestattet. Durch gezielte Übungen werde ich versuchen, den Zeitpunkt meines Höhepunktes zu beschleunigen oder zu verzögern, bzw. gänzlich auf einen Orgasmus zu verzichten.
Ich bin erfreut, wenn mein Herr mich auch anderen Männern für ihre sexuellen Bedürfnisse zur Verfügung stellt, denn das ist ein besonders Zeichen der Wertschätzung meines Herren an mich, seiner Sklavin.
Körper
Mein Körper ist das wichtigste Geschenk, das ich meinem Herren machen kann. Ich übergebe ihm meinen Körper als sein Eigentum.
Ich weiß, dass mein Körper schwach ist und mir mein Herr immer wieder meine Grenzen zeigen wird. Ich werde alles unternehmen, diese Grenzen möglichst weit hinauszuschieben, um so den Vorstellungen meines Herren besser zu entsprechen.
Ich werde täglich darauf achten, dass mein Körper meinen Herren erfreut und unternehme alles, um meinen Körper als Eigentum meines Herren fit zu halten. Dazu gehört die tägliche Reinigung, die Rasur im Genitalbereich, ausreichend Bewegung, sowie gesunde Ernährung.
Sollte mein Herr eine dauerhafte Zeichnung meines Körpers wünschen, wird er mir das mitteilen und meine Zustimmung dazu einholen. Wenn es mir irgendwie möglich ist, werde ich um ein solches Zeichen selbstständig bitten. Kurzzeitige Zeichen meines Sklaventums, wie z. B. Striemen, trage ich mit Stolz und danke meinem Herren für diese Auszeichnung meines Körpers.
Sprache
Ich werde meinen Herren grundsätzlich und immer mit „SIE“ anreden, um meinen Respekt, meine Demut und meine Liebe zu beweisen.
Ich werde das Wort „Nein“ zu keiner Zeit gebrauchen.
Ich werde meinem Herren differenzierte Antworten auf Befehle geben.
Erniedrigung
Ich werde mich von meinem Herren nach seinen Wünschen und in dem von ihm gewählten Ausmaß schlagen lassen.
Ich freue mich, wenn mir mein Herr in irgendeiner Form Schmerzen zufügt, um Lust zu empfinden oder sich abzureagieren, weil ich ihm auf diese Weise dienen kann.
Wenn mich mein Herr schlägt, bedanke ich mich für jeden zugefügten Schlag.
Ich lasse mich von meinem Herren nach Wunsch fesseln und liefere mich ihm gerne in gefesselt hilfloser Lage aus.
Ich sehe jede Erniedrigung als ein Geschenk meines Herren an mich. Wenn mich mein Herr erniedrigt, hilft er mir, mich in meine Rolle als Sklavin einzufinden und verschafft mir damit zugleich sexuelle Lust. So bin ich in der Lage, Erniedrigungen meines Herren mit Dankbarkeit entgegenzunehmen.
Es steht meinem Herren frei, mich nach seiner Belieben zu bestrafen.
Ich werde jede mir auferlegte Strafe demütig entgegen nehmen. Sollte die Strafe eine Handlung von mir erfordern, werde ich diese Handlung, so schnell es mir irgendwie möglich ist, vornehmen.
Ich werde jede Rolle spielen, die meinem Herren gefällt.
Ich muss immer mein „SLAVE“-Halsband tragen, denn nur so ist meine totale Versklavung möglich.
Weitere konkrete Verhaltensregeln
Ich werde, auch wenn es unangenehm werden könnte, immer offen sein und meinen Herren nicht anlügen. Ich weiß, dass mein Herr diese Offenheit zu schätzen weiß.
Grundsätzlich werde ich meinen Herren vorher um Nachsicht bitten, wenn ich absehen kann, dass es aus zeitlichen oder sachlichen Gründen ein Problem für mich wird, eine Regel einzuhalten oder mich an ein Verbot zu halten.
Wenn es mir irgend möglich ist, trage ich unaufgefordert mein „SLAVE“-Halsband, um meinem Herren zu signalisieren, dass ich sein Eigentum bin.
Ich werde meinen Herren unaufgefordert und regelmäßig Bericht erstatten
über mein physisches und psychisches Befinden
über das Einhalten/Übertreten von Regeln und Verboten
über alle Ereignisse des Tages aus Beruf und Freizeit, über die ich gerne sprechen möchte, die mich bewegen oder die meine Herren interessieren könnten.
über den Kontakt zu anderen Personen per Telefon, Post, SMS, E-Mail, Chat oder live. Wenn ich von mir aus mit anderen Männern korrespondieren will, werde ich meinen Herren immer um Erlaubnis ersuchen.
Für Kontakte jeglicher Art zu Chatpartnern hole ich ausnahmslos die Erlaubnis meines Herren ein. Wenn ich doch einmal chatten darf, dann halte ich mich an folgende Regeln:
Meine Herren bekommt einen unveränderten Chatmitschnitt
Ich tausche keine Fotos, E-Mail-Adressen, Telefonnummern oder Homepageadressen aus
Ich chatte nicht erotisch
Ort, Datum: ___________________
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Unterschrift des Sklavin
Anlage B
Zusatzvertrag
§1 Allgemeine Bestimmungen
Die finanzielle Selbstbestimmung der Sklavin bleiben unberührt, wenn es sich um Zahlungen/Leistungen aus staatlichen Leistungen (z. B. ALG I, ALG II, Renten, Sozialhilfe o. ä.) handelt. Ebenso wenn es sich um Gelder aus Sparverträge, Renten und dem Verkauf des eigenen Hauses handelt.
Die Sklavin hat keinerlei finanzielle Selbstbestimmung und übergibt ihre gesamten Finanzen an ihren Herrn. Dieser bestimmt welche Finanzen der Sklavin zur Verfügung stehen. Der Herr hat das Recht frei über die Finanzen zu bestimmen.
Einnahmen, die aus der Abhängigkeit des Sklavin vom Herr erwirtschaften werden, werden auf einem Sonderkonto oder ein anderen Art der Aufbewahrung gesichert.
Die Sklavin erhält ein Sklavenkonto über das sie verfügen kann, muss jedoch jederzeit Rechenschaft ablegen in Form eines Haushaltsbuches. Der Herr ist berechtigt übriggebliebenes Geld zurück zu verlangen.
Der Sklavin wird ein monatlicher Betrag in Höhe von: €750,- zur Verfügung gestellt.
Sollte die Sklavin mehr Geld benötigen hat sie dies mündlich zu beantragen, der Herr kann die Zahlung jederzeit verweigern.
Alle Geldkarten werden sicher vor dem Zugriff der Sklavin verwahrt und mit einem Siegel versehen. Sollte die Sklavin das Siegel ohne ausreichenden Grund öffnen und Geld von den Konten abheben, zahlt sie den entnommenen Betrag zurück. Daraus folgend entsteht eine Strafzahlung in der Höhe von 250 €, die von dem monatlichen Sklavengeld zu begleichen ist.
§2 Arten der Einnahmen aus dem Herr-/Sklavinenverhältnis
Der Herr kann von seiner Sklavin erwarten und verlangen, dass diese auf folgende Arten zum gemeinsamen finanziellen Unabhängigkeit beitragen soll und muss:
Ihre Sexdienste in einem Escortservice anbieten
Ihre Sexdienste auf Partys und anderen Events zu Verfügung stellen
Ihre Dienste auch für Foto-/Filmaufnahmen zur Verfügung zu stellen, das gilt auch für professionelle Pornoproduktionen
Bei sonstigen Gelegenheiten für Sexdienste bereit zu stehen, die dem Herr gefallen
§3 Aufteilung und Auszahlung der erwirtschafteten Einnahmen aus dem Herr-/Sklavinenverhältnis
Wird die Sklavin für Ihre geleisteten Sexdienste bezahlt, hat sie als erstes die vollständigen Einnahmen an den Herr auszuhändigen. Der Herr prüft dann, ob der vorher mit dem Nutzer des Sklavin vereinbarte Betrag vollständig ist und vereinnahmt ihn bis auf weiteren im vollen Umfang.
Zu einem späteren, dem Herr angemessenen Zeitpunkt, kann er nach seinem Willen einen Teilbetrag an seine Sklavin zur freien Verfügung auszahlen.
Über jede Einnahme und jede Auszahlung, sowohl an den Herr als auch an die Sklavin muss genaustens Buch geführt werden (einfache Buchführung = Einnahmen-/Ausgabenauflistung (entsp. Kassenbuch)).
Sollte es, aus welchen Gründen auch immer, zu einem Vertragsende des Herr-/Sklavinenverhältnisses kommen, so muss der Herr die Finanzen an die Sklavin zurück geben
Ort, Datum: ____________________
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Unterschrift des Herrn Unterschrift der Sklavin
5 anni fa