Blackmailvertrag

Blackmailvertrag

Dieser Blackmailvertrag wird abgeschlossen zwischen dem MASTER im folgenden „Herr“ genannt. Da es sich um Blackmail handelt ist Name und Wohnort des Herrn geheim und findet keine Erwähnung, deswegen ist auch die Unterschrift des Herrn entbehrlich.
-

und der Blackmailfotze: Steffi im nachfolgenden „Nutte“, „Fotze“ oder „Sklave“ genannt
genauer Name und Adresse

https://www.bildhost.com/image/zzQQ6s

Gegenstand des Vertrags
-Abrichtung der Nutte zu einer gehorsamen Blackmailfotze!
-Ausbeutung der Nutte!

§ 1 Blackmailvertrag
§ 1. Der Blackmailvertrag besteht aus 2 Vereinbarungen (vgl. §2)
§ 1.1 Wegen einer verhängten Strafe aus dem Sklavenvertrag kann der § 2 vorübergehend ersetzt werden durch die Zusatzvereinbarungen unter § 7 (vgl. §7)
§ 1.2 Die Zahlungen sind per Amazon oder einem vom Herrn zu bestimmenden Dienstleister abzuwickeln.
§ 1.3 Die Nutte wurde informiert, dass es für die Zahlung der monatlichen Beträge keinerlei festgelegten materiellen Gegenwert gibt. Es obliegt einzig den Launen und Interessen des Herrn, ob und was er dafür wann zu erwarten hat.
§ 1.4. Die Nutte unterliegt einer täglichen Meldepflicht! Wie unter § 8 vereinbart.
§ 1.5 Die Nutte kann von dem Herrn zu Einsparungen genötigt werden. Siehe § 9!
§ 1.6 Die Nutte kann von dem Herrn zu einem Nebenverdienst abgestellt werden. Erläuterungen dazu sind in § 10 festgehalten.
§ 1.7 Das Sexualleben der Nutte wird von dem Herrn bestimmt. Siehe § 11

§ 2 Blackmail
§ 2. Die Nutte wird durch Vertragsabschluss jeden Monat von dem Herrn zu Zahlungen aufgefordert.
§ 2.1 Das Blackmail beginnt mit Vertragsabschluss und dauert in der Regel 12 Monate.
§ 2.2 Die Nutte wird in diesem Zeitraum von dem Herrn jede Woche zu einer Zahlung von 25,- Euro genötigt, mit einer jeweiligen Zahlungsfrist von 16 Stunden.
§ 2.3 Diese Zahlungen werden von dem Herrn ganz unterschiedlich fällig gestellt, es obliegt ihm alleine, wann er den Sklaven dazu auffordert und ab dann läuft die Zahlungsfrist.
§ 2.4 Der Herr wird das Ziel verfolgen den Sklaven zu maximalem Fehlverhalten zu bringen, um so den Sklaven im Rahmen des Vertrages zu Strafen zu nötigen!
§ 2.5 Der Herr ist bestrebt den Sklaven, soweit es dieser Vertrag zulässt, auszubeuten.
§ 2.6 Der Herr wird den Sklaven nötigen viele Informationen zu geben vor allem in Bildern oder Videos. Wobei der Sklave bei Aufforderung immer sein Gesicht zeigen muss.

§ 3 Laufzeit und Kündigung
§ 3. Der Vertrag hat eine Mindestlaufzeit von 12 Monaten und verlängert sich jeweils um 12 Monate, wenn er nicht fristgemäss gekündigt wird.
§ 3.1 Die Kündigungsfrist beträgt 14 Tg zum Vertragsende.
§ 3.1.1 Bei Ablauf der Kündigungsfrist ohne die wöchentlichen Zahlungen während der Vertragsdauer ist die Kündigung gegenstandslos.
§ 3.2 Die Kündigung wird nur dann gültig, wenn mit ihr zusammen eine befreiende Zahlung von insgesamt 200,- Euro zusätzlich zu den wöchentlichen Beträgen erfolgt.
Bei Ablauf der Kündigungsfrist ohne fristgerechte befreiende Zahlung von 200,- Euro vor Ablauf, ist die Kündigung gegenstandslos.
§ 3.3 Sollte der Sklave diesen Blackmailvertrag vorzeitig kündigen wollen, kann er sich frei kaufen indem er für jede noch offene Woche der Restlaufzeit des Vertrages eine Gebühr von 100,- Euro pro Woche zahlt. Diese Summe ist dann in einem Betrag zu zahlen mit einer Frist von 3 Tagen nach Kündigung.
§ 3.4 Sollte der Sklave gegen eine Kündigungsregel verstoßen oder diese nicht erfüllen, verlängert sich der Blackmailvertrag automatisch um 24 Monate.
§ 3.4.1 Sollte es zu einer Verlängerung um 24 Monate aus § 3.4 kommen hat der Sklave während dieser Laufzeit eine wöchentliche Gebühr von 50,- Euro an den Herrn zu zahlen.


§ 4 Vertragsdaten
§ 4.1 Sämtliche Daten gehen uneingeschränkt und zur freien Verwendung
in den Besitz des Herrn über.
§ 4.2 Bei Vertragsabschluss werden sämtliche Daten des Slaven von dem Herrn aufgenommen, in einem Formblatt als Anhang zu diesem Vertrag hinzugefügt und vom Sklaven mit seiner Unterschrift bestätigt.
§ 4.3 Der Sklave muss sich uneingeschränkt für Fotos zur Verfügung stellen, es obliegt dem Herrn welcher Art die sind. Die Fotos werden als Anhang zu diesem Vertrag hinzugefügt.


https://img9.uploadhouse.com/fileuploads/31118/3111835940ad38225dd2e43fb01a597cf0feec06.jpg


§ 5 Vertragsstrafen

§ 5 Die Vertragsstrafen werden erst dann wirksam, wenn der Sklave eine vertraglich festgelegte Tributzahlung nicht geleistet hat.
§ 5.1 Bei Nichtzahlung von Beiträgen hat der Herr das Recht, folgende Maßnahmen als Vertragsstrafen zu treffen, denen der Zahlungspflichtige mit Abschluss des Vertrages ohne Widerrufsrecht dauerhaft und ausdrücklich zustimmt.
§ 5.2 Beim ersten Ausbleiben oder unvollständiger Zahlung des jeweils fälligen Betrages, werden Vorname und Wohnort des Sklaven veröffentlicht.
Die Daten bleiben veröffentlicht, bis der ausstehende Betrag bezahlt wurde, zusätzlich dazu muß der Sklave eine Strafgebühr von 25,- Euro erbringen.
Nach Eingang des fälligen Gesamtbetrags bleiben diese die Daten weiterhin für 4 Wochen zur Strafe veröffentlicht.
§ 5.2.1 Beim zweiten Ausbleiben oder unvollständiger Zahlung des jeweils fälligen Betrages, werden der ganze Name und Wohnort des Sklaven veröffentlicht.
Die Daten bleiben veröffentlicht, bis der ausstehende Betrag bezahlt wurde, zusätzlich dazu muß der Sklave eine Strafgebühr von 50,- Euro erbringen.
Nach Eingang der fälligen Gesamtbeträge bleiben diese Daten weiterhin für 6 Wochen zur Strafe veröffentlicht und der § 7.1. wird wirksam!
§ 5.2.2 Beim dritten Ausbleiben oder unvollständiger Zahlung des jeweils fälligen Betrages, werden der ganze Name und die gesamte Adresse des Sklaven veröffentlicht. Die Daten bleiben veröffentlicht, bis der ausstehende Betrag bezahlt wurde, zusätzlich dazu muß der Sklave eine Strafgebühr von 100,- Euro erbringen.
Nach Eingang der fälligen Gesamtbeträge bleiben diese Daten für 8 Wochen zur Strafe veröffentlicht und der § 7.2 wird wirksam!
§ 5.2.3 Beim vierten Ausbleiben oder unvollständiger Zahlung des jeweils fälligen Betrages, werden der ganze Name und die gesamte Adresse sowie ein Foto des Sklaven veröffentlicht. Die Daten bleiben veröffentlicht, bis der ausstehende Betrag bezahlt wurde, zusätzlich dazu muß der Sklave eine Strafgebühr von 200,- Euro erbringen.
Nach Eingang der fälligen Gesamtbeträge bleiben diese Daten für 12 Wochen zur Strafe veröffentlicht und der § 7.3. wird wirksam!
§ 5.2.4 Für jedes weitere Ausbleiben oder unvollständiger Zahlung des jeweils fälligen Betrages, werden der ganze Name und die gesamte Adresse mit Telefonnummer, sowie weitere Fotos des Sklaven veröffentlicht.
Die Daten bleiben veröffentlicht, bis die ausstehenden Beträge bezahlt werden, zusätzlich dazu ist durch den Sklaven eine Sonderzahlung von 500,- Euro zu erbringen.
Nach Eingang der fälligen Gesamtbeträge werden die Daten innerhalb von 2 Werktagen entfernt.
Desweitern kommt es zu einer sofortigen Verlängerung des Vertrages um 24 Monate! Der Sklave hat während dieser Laufzeit eine wöchentliche Gebühr von 50,- Euro an den Herrn zu zahlen!
§ 5.3 Der Herr verpflichtet sich, mit Daten und Bildmaterial des Sklaven vertraulich umzugehen und sie nur im Rahmen dieses Vertrages zu veröffentlichen und zu nutzen.
§ 5.4 Der Herr hat das Recht, bei Zahlungsverzug des Sklaven, sämtliche Daten, sowie sämtliches Bildmaterial, als Druckmittel gegen den Sklaven zu verwenden; wie z.B.: Daten der Ehefrau/Freundin oder Familie und/oder Gay Profile oder peinliche Videos für die Öffentlichkeit zugänglich zu machen.
§ 5.5 Nach vertragsgerechter Beendigung des Vertrages und Erbringung aller vertragsgemäßer Zahlungen werden Daten und Bildmaterial vernichtet. Der Sklave wurde darauf hingewiesen, dass er keinerlei Gegenleistungen dafür zu erwarten hat.

https://img6.uploadhouse.com/fileuploads/31247/31247716298f23158d174051bd1182c60c70f21e.jpg

§ 6. Vertragshinweise

§ 6.1 Der Sklave wurde darauf hingewiesen, dass er durch Zahlung per Kreditkarte, bzw. Lastschrift identifizierbar ist und Daten sowie die IP-Adresse abgespeichert werden.
Sollte der Sklave falsche Angaben zu seinen Daten machen, bzw. Bildmaterial einreichen, das nicht ihn selbst darstellt oder Fragen des Herrn falsch beantworten, erfolgt *****end Anzeige wegen Betrugs und seine Daten und Bilder bleiben dauerhaft im Net.
§ 6.1.1 Jeder Anspruch durch Dritte, denen durch betrügerisches Verhalten durch den Sklaven ein Schaden jeglicher Art entsteht, wird an die Person weitergeleitet, deren IP-Adresse, Daten und Kreditkartennummer (bei Kreditkartenzahlung) vorliegt.
Der Herr lehnt jegliche Haftung ab, da sämtliche Daten nach bestem Wissen und Gewissen veröffentlicht werden.
§ 6.2 Der Sklave wurde darauf hingewiesen, dass bei Ausbleiben der fälligen Zahlungen rechtliche Schritte eingeleitet werden. Die Veröffentlichung entbindet nicht von der Zahlungspflicht.
§ 6.2.1 Sollte der Sklave seinen Zahlungen nicht nachkommen, wird die Aufwandspauschale von 500,- Euro durch ein Inkassounternehmen zuzüglich entstandener Kosten eingefordert. Da der Vertrag mit Erfassung der Daten trotzdem als geschlossen gilt.
§ 6.3 Der Sklave bestätigt mit Vertragsabschluss, nach den Gesetzen des Landes, deren Staatsbürger er ist und nach den Gesetzen des Landes, in dem er lebt, volljährig zu sein.
§ 6.4 Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder nichtig sein, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
Der Herr verpflichtet sich, unwirksame oder nichtige Klauseln durch rechtswirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlich Gewollten am nächsten kommen.
Das gleiche gilt, falls der Vertrag eine ergänzungsbedürftige Lücke enthalten sollte oder individueller Austauschbedarf besteht.
§ 6.5 Der Herr hat das uneingeschränkte Recht Nichtzahler namentlich in News unter Angabe ihres Namens und des jeweiligen Sachstandes subjektiv, bzw. despektierlich zu kommentieren.
Bei Abgeltung aller finanziellen Verpflichtungen wird der Name des Sklaven innerhalb von sieben Werktagen unkenntlich gemacht.
§ 6.6 Der Sklave schließt diesen Vertrag auf eigenen Wunsch ab. Er bestätigt mit seiner Unterschrift seine volle Geschäftsfähigkeit.
§ 6.7 Mit ihren Handschriftlichen Unterschriften erkennen beide Parteien den Vertrag als rechtsgültig an.
§ 6.8. Der Sklave hat keinerlei Recht auf rechtlichen Beistand in welcher Form auch immer.

§ 7 Gesondertes Blackmail

§ 7 Vertragsstrafen aus dem Sklavenvertrag die in diesem Vertrag für einen Zeitraum in Kraft treten können und somit §2 kurzweilig ersetzen.
.

§ 7.1 Erschwertes Blackmail für die Dauer von 1 Monat.
Der Sklave wird in diesem Zeitraum von dem Herrn 2 mal pro Woche geblackmailt in Höhe zu je 25,- Euro, mit einer jeweiligen Zahlungsfrist von 12 Stunden.
§ 7.1.1 Für jede verspätete Zahlung aus § 7.1 hat der Sklave eine Sonderzahlung zu leisten in Höhe von 100,- Euro

§ 7.2 Verschärftes Blackmail für die Dauer von 1 Monat.
Der Sklave wird in diesem Zeitraum von dem Herrn 3 mal pro Woche geblackmailt in Höhe zu je 25,- Euro, mit einer jeweiligen Zahlungsfrist von 8 Stunden.

§ 7.2.1 Für je verspätete Zahlung aus § 7.2 hat der Sklave eine Sonderzahlung zu leisten in Höhe von 200,- Euro

§ 7.3 Extremes Blackmail für die Dauer von 1 Monat.
Der Sklave wird in diesem Zeitraum von dem Herrn täglich geblackmailt in Höhe zu je 25,- Euro, mit einer jeweiligen Zahlungsfrist von 6 Stunden.

§ 7.3.1 Für jede verspätete Zahlung aus § 7.3 hat der Sklave einen Schuldschein zu unterschreiben in Höhe von 500,- Euro mit einer Verzinsung von10% per Anno.
Die Laufzeit eines solchen Schuldscheins beträgt 2 Jahre.

§ 8 Meldepflicht

§ 8 Der Sklave unterliegt einer täglichen Meldepflicht bei dem Herrn, der Sklave trägt jederzeit einen sog. Tracker, außerdem sein Smartphone, so dass der Blackmailer immer sehen kann wo die Nutte sich befindet.
§ 8.1 Sollte der Sklave seiner Meldepflicht nicht nach kommen erhält er pro versäumter Meldepflicht 1 Strafpunkt.
§ 8.2 Die Strafpunkte werden addiert es besteht keine Möglichkeit Strafpunkte zu vermindern.
§ 8.2.1 Bei einer eventuellen Verlängerung des Vertrages egal aus welchem Grund, bleiben die gesamten Strafpunkte bestehen.
§ 8.3 Beim Erreichen von 10 Strafpunkten wird der Sklave öffentlich mit Bild und Vornamen für 2 Wochen zur Schau gestellt. Für die Löschung dieser Daten ist eine Gebühr von 25,- Euro zu erbringen.
§ 8.4 Beim Erreichen von 20 Strafpunkten wird der Sklave öffentlich mit Bild und vollem Namen für 2 Wochen zur Schau gestellt. Für die Löschung dieser Daten ist eine Gebühr von 50,- Euro zu erbringen.
§ 8.5 Beim Erreichen von 30 Strafpunkten wird die Meldepflicht des Sklaven dauerhaft auf 2mal täglich erhöht. Die Meldungen müssen mindest 5 Stunden auseinander liegen!
§ 8.6 Beim Erreichen von 50 Strafpunkten tritt der § 7.1 in Kraft
§ 8.7 Beim Erreichen von 70 Strafpunkten tritt der § 7.2 in Kraft
§ 8.8 Beim Erreichen von 100 Strafpunkten tritt der § 7.3 in Kraft
§ 8.9. Für jede weitere 10 Strafpunkt verlängert sich der Vertrag um 1 Monat
§ 8.10 Beim Erreichen von 300 Strafpunkten tritt automatisch der ebenfalls vorliegende „Sklavenvertrag“ in Kraft und ist von beiden Vertragsparteien zu unterschreiben, die Fotze wird damit verkäufliches Eigentum des Blackmailers, der mit seiner Sau machen kann was er will.

§ 9 Einsparungen

§ 9 Sollte der Sklave seinen Zahlungen nicht nach kommen weil der Tribut oder die Strafgelder seine finanziellen Möglichkeit übersteigen, liegt es im Ermessen des Herrn die Finanzen des Sklaven zu überprüfen und selbst zu regeln.
§ 9.1 Der Sklave kann von dem Herrn dazu genötigt werden bei seinen monatlichen Ausgaben Einsparungen vorzunehmen. Dazu muss der Sklave eine genaue Aufstellung seiner Kosten machen und diese dem Herrn zukommen lassen.
§ 9.2 Dem Herrn obliegt es in ihrem Ermessen den Kostenplan des Sklaven zu überarbeiten und Reduzierungen sowie Streichungen vorzunehmen.
§ 9.2.1 Die Arbeit des Sklaven darf allerdings nicht durch Streichung oder Kosten Reduzierung beeinträchtigt werden.
§ 9.3 Dem Herrn räumt dem Sklaven das Recht ein in einer angemessenen Wohnung zu leben, dazu kann er auch zum Umziehen in einen billigen Kellerraum aufgefordert werden.


https://img4.uploadhouse.com/fileuploads/31247/31247924d995454f58a6450c03742d4134d61304.jpg


§ 10 Nebenverdienst

§ 10 Wird erst dann wirksam, wenn der Sklave seinen Tribut oder Strafzahlungen nicht mehr nachkommen kann oder wenn der Blackmailer es für die Erziehung der Fotze für notwendig hält.
§ 10.3 Er wird dazu den Sklaven zu einer Sissy Blackmailfotze ausbilden.
§ 10.4 Sofern der Herr es für nötig hält kann er den Sklaven auch zum Anschaffen schicken!
§ 10.4.1 Dazu kann der Herr für den Sklaven verschiedene Profile in geeigneten Portalen anlegen. Der Sklave erhält keinen Zugriff auf diese Profile, da der Herr als sein Zuhälter über ihn bestimmt.
§ 10.4.2 Der Herr organisiert die Ficktreffen und regelt was der Sklave dabei anbieten muss und welche Kleidung er tragen darf. Er teilt dem Sklaven den Termin und den Ort an dem er sich einzufinden hat.
§ 10.5 Sämtliche Einnahmen des Sklaven, die er als Sissy Blackmailfotze erwirtschaftet, gehen komplett an den Herrn.

§ 11 Sexualleben des Sklaven

§ 11 Nur der Herr bestimmt über das Sexualleben des Sklaven.
§ 11.2 Der Herr kann den Sklaven jederzeit zur Keuschheit *****en. Wobei auch das Tragen eines Keuschheitskäfig befohlen wird und zu dokumentieren ist. Die Fotze wird dann bei Teamlocked.men angemeldet.


Datum/Ort:


Unterschrift des Sklaven:








gilt ohne Unterschrift des Herrn
Diterbitkan oleh steff135
2 tahun lalu
Komentar
21
Silakan atau untuk memposting komentar
steff135
ke bertk : und was Daddy alles einfällt wenn mein Arsch Rot glüht...
Balas Tampilkan komentar original Sembunyikan
bertk
ke Reinhard351 : vorher muß dein Arsch noch herhalten … auch zum Verdreschen! Das macht Daddy geil.
Balas Tampilkan komentar original Sembunyikan
Reinhard351
ke bertk : die Fotze zum winseln bringen, wenn sie merkt dass das Punktekonto immer mehr wird und die Schwuchtel auf dem Strich landen wird.
Balas Tampilkan komentar original Sembunyikan
bertk
 … soweit es dieser Vertrag zulässt, auszubeuten. Ja richtig schön ausnutzen die Schwuchtel!
Balas
Master_Sean
Du wirst es bereuen
Balas
steff135
ke Devoterboss : weiss noch nicht ob ich die anderen lasse
Balas Tampilkan komentar original Sembunyikan
Devoterboss
ke steff135 : 🌹🌹🌹
Balas Tampilkan komentar original Sembunyikan
Devoterboss
ke steff135 : Ja klar. Ist ein schönes Bild. Nach dem Motto Allzeit berei
Balas Tampilkan komentar original Sembunyikan
steff135
ke Devoterboss : super, geht also doch
Balas Tampilkan komentar original Sembunyikan
steff135
ke Devoterboss : denke ich werde es drinlassen, was meinst du?
Balas Tampilkan komentar original Sembunyikan
steff135
ke Devoterboss : klasse, also kann man doch Bilder übermitteln
Balas Tampilkan komentar original Sembunyikan
Devoterboss
ke Devoterboss : Geil
Balas Tampilkan komentar original Sembunyikan
Devoterboss
ke steff135 : Hallo meine Liebe, da ist ein Link, der führt auf einem Bild, und da sieht man Dich in einer offen herzigen Jeans
Balas Tampilkan komentar original Sembunyikan
steff135
ke Devoterboss : habe vor §6 ein Bild eingefügt, kannst du das sehen?
Balas Tampilkan komentar original Sembunyikan
Devoterboss
Mir geht es gut, bin aber immer auch ein wenig hin und hergerissen, weil ich mit meiner Frau als Herrin, keinen Schritt weiter, aber auch nicht die Beziehung gefährden will durch eine andere Herrin oder ein anderen Herren
Balas
steff135
ke Devoterboss : ja klar und dir?
Balas Tampilkan komentar original Sembunyikan
steff135
ke Devoterboss : ja klar und dir?
Balas Tampilkan komentar original Sembunyikan
Devoterboss
Hallo mein Liebe .. ich hoffe es geht Dir gut? 
Balas
steff135
ke Devoterboss : ja, zwar nicht fertig aber geil
Balas Tampilkan komentar original Sembunyikan
Devoterboss
Aufregende … Phantasie 
Balas
Ein schöner Vertrag, den darfst du gerne ausfüllen und an mich senden. Du Nichtsnutz von einer Schwanzfotze 
Balas