Ihr Sklavenvertrag
Sklavenvertrag
zwischen
dem Meister:
MK,
geboren am xx.xx.xxxx in …
und
der Sklavensau:
MSS
geboren am xx.xx.xxxx in …
Präambel
Dieser Vertrag regelt das sexuelle Verhältnis zwischen dem Meister und der Sklavensau.
Die Sklavenregistrierungsnummer der Sklavensau lautet:
4 9 1 0 7 2 4 8
Es gilt die Salvatorische Klausel
§ 1
Die Sklavensau ist uneingeschränkt am jedem Ort und zu jeder Zeit nach den Wünschen des Meisters in alle Körperöffnungen vollständig begehbar!
§ 2
Mit dem Anlegen eines mit der Sklavenregistriernummer versehenen Halsbandes, steht die Sklavensau Gruppen und Einzelpersonen zwischen achtzehn und fünfundfünfzig Jahren nach dem Willen des Meisters sexuell zur Verfügung!
Dies umfasst: Vorführung, sexuelle Benutzung,
sexuellen Missbrauch, Beschimpfung, Vergewaltigung, GangBang, Fesselung, Prostitution, Harten SM!
§ 3
Das Anlegen des Halsbandes hat mindestens viermal jährlich
für jeweils für 24 Stunden ununterbrochen zu erfolgen!
§ 4
Der Vaginalverkehr mit Dritten ist der Sklavensau unter Strafandrohung verboten!
Ausnahmen verfügt der Meister!
§ 5
Es ist der Sklavensau verboten, Sperma Dritter zu schlucken!
§ 6
Der Sklavensau ist der Analverkehr mit Dritten nur mit einem Präservativ erlaubt!
§ 7
Die Sklavensau hat beim Analverkehr das Recht auf die Verwendung eines Gleitmittels. Der Sklavensau ist es erlaubt, den aktiven Zungenanalverkehr zu verweigern.
§ 8
Die Sklavensau hat auf Anweisung unverzüglich
jede gewünschte Körperhaltung einzunehmen!
Alle Kleidungsstücke werden vom Meister festgelegt!
§ 9
Die Sklavensau hat alle sexuellen Anweisungen des Meisters, auch an ungewöhnlichen Orten wie Parkplätzen, Pornokinos, Baustellen, Bordellen, Hotels, Toiletten, Garagen, Kellern, GangBang Clubs, SM Partys und Outdoor
unverzüglich auszuführen!
§ 10
Die Benutzung der Sklavensau erfolgt unter anderem
mit den folgenden Hilfsmitteln:
Dildos, Analplugs, Vibratoren, Flaschen, Baseball-Schläger, Schlagstöcke, Gemüse, Knüppel, Rohre, Fesseln, Peitschen, Knebel, Gummihandschuhe oder vergleichbare Gegenstände.
§ 11
Alle Rechte an Texten, Fotoaufnahmen, Film- und Video-aufnahmen sowie an Internet-Präsentationen liegen beim Meister!
Einnahmen aus Prostitution erhält die Sklavensau.
§ 12
Das Kennwort lautet:
„rot“
Ort, den____________________________
.....................
Der Meister
.....................
Die Sklavensau
zwischen
dem Meister:
MK,
geboren am xx.xx.xxxx in …
und
der Sklavensau:
MSS
geboren am xx.xx.xxxx in …
Präambel
Dieser Vertrag regelt das sexuelle Verhältnis zwischen dem Meister und der Sklavensau.
Die Sklavenregistrierungsnummer der Sklavensau lautet:
4 9 1 0 7 2 4 8
Es gilt die Salvatorische Klausel
§ 1
Die Sklavensau ist uneingeschränkt am jedem Ort und zu jeder Zeit nach den Wünschen des Meisters in alle Körperöffnungen vollständig begehbar!
§ 2
Mit dem Anlegen eines mit der Sklavenregistriernummer versehenen Halsbandes, steht die Sklavensau Gruppen und Einzelpersonen zwischen achtzehn und fünfundfünfzig Jahren nach dem Willen des Meisters sexuell zur Verfügung!
Dies umfasst: Vorführung, sexuelle Benutzung,
sexuellen Missbrauch, Beschimpfung, Vergewaltigung, GangBang, Fesselung, Prostitution, Harten SM!
§ 3
Das Anlegen des Halsbandes hat mindestens viermal jährlich
für jeweils für 24 Stunden ununterbrochen zu erfolgen!
§ 4
Der Vaginalverkehr mit Dritten ist der Sklavensau unter Strafandrohung verboten!
Ausnahmen verfügt der Meister!
§ 5
Es ist der Sklavensau verboten, Sperma Dritter zu schlucken!
§ 6
Der Sklavensau ist der Analverkehr mit Dritten nur mit einem Präservativ erlaubt!
§ 7
Die Sklavensau hat beim Analverkehr das Recht auf die Verwendung eines Gleitmittels. Der Sklavensau ist es erlaubt, den aktiven Zungenanalverkehr zu verweigern.
§ 8
Die Sklavensau hat auf Anweisung unverzüglich
jede gewünschte Körperhaltung einzunehmen!
Alle Kleidungsstücke werden vom Meister festgelegt!
§ 9
Die Sklavensau hat alle sexuellen Anweisungen des Meisters, auch an ungewöhnlichen Orten wie Parkplätzen, Pornokinos, Baustellen, Bordellen, Hotels, Toiletten, Garagen, Kellern, GangBang Clubs, SM Partys und Outdoor
unverzüglich auszuführen!
§ 10
Die Benutzung der Sklavensau erfolgt unter anderem
mit den folgenden Hilfsmitteln:
Dildos, Analplugs, Vibratoren, Flaschen, Baseball-Schläger, Schlagstöcke, Gemüse, Knüppel, Rohre, Fesseln, Peitschen, Knebel, Gummihandschuhe oder vergleichbare Gegenstände.
§ 11
Alle Rechte an Texten, Fotoaufnahmen, Film- und Video-aufnahmen sowie an Internet-Präsentationen liegen beim Meister!
Einnahmen aus Prostitution erhält die Sklavensau.
§ 12
Das Kennwort lautet:
„rot“
Ort, den____________________________
.....................
Der Meister
.....................
Die Sklavensau
12 years ago