Regeln für die Sklavin

Generell gibt es für die Bondage-Sklavin oder Folter-Sklavin feste Regeln, wie sie wann welche Körperhaltung oder Postion einnehmen muss oder auf Befehl (ähnlich wie beim GOR) ein zu nehmen hat.
Ferner gibt es eine strenge kleiderordnung.
Jedoch halte und führe ich meine (Bondage-)Sklavin auf strengster Art und Weise, sprich sie ist immer gefesselt stramm in Seilen, angekettet oder in Ketten und andere Fesseln gelegt oder eingesperrt (Käfig), wenn sie mit oder bei mir im privaten Bereichen befindet.
Öffentlich gar nicht oder nur bedingt.
Sie trägt auch in diesen Zeiträumen ein Halsband, das mit ein Schloß gesichert ist.
Als Bondage-Sklavin steht sie mir eben für mein Lustgewinn umfänglich zur Verfügung, in dem sie regelmäßig stramm gefesselt wird und auch oft sehr lange dann gefesselt bleibt, teilweise mehrstündig! Dabei wird sie auch benutzt, vorrangig, wenn ich sie in entsprechender Position gefesselt habe, sie mit dem Vibrator bearbeitet wird oder sie mein schwanz lutschen muss, eine blowjob geben muss und dabei deep throated wird.

Als Folter-Sklavin steht sie mir eben für mein Lustgewinn umfänglich zur Verfügung, in dem sie regelmäßig stramm gefesselt wird und auch oft sehr lange dann gefesselt bleibt, teilweise mehrstündig! Hierbei wird sie dann auf unterschiedlichster Weise gefoltert und auch Dabei auch benutzt, wie oben schon beschrieben.

Die Sklavin
ist das was der Begriff per se ausdrückt, eine Sklavin.
Sie ist keine Sub oder Dienerin, sie ist ein Objekt, Lust-Objekt, Hure, fürs Fesseln, gegebenfalls fürs Foltern und immer zum Benutzen.

Die Beziehung des Herrn zur Sklavin
1. Zwischen dem Herrn und der Sklavin besteht eine reine D/S-Beziehung mit TPE, sprich ein dauerhaftes Machtgefälle.
Es gibt keine Augenhöhe zu keinen Zeitpunkt.

Die Sklavin gibt ihre Eigenständigkeit in dem gesamten Zeitraum, wo sie mit ihren Herren zusammen ist, komplett auf, ist aber auch in Abwesendheit dem Herrn gegenüber verpflichtet, was unter dem Punkt 5 geregelt ist.

2. Der Herr verfügt komplett über sie und ihren Körper.

Das beinhaltet, dass sie ständig gefesselt wird, gefesselt bleibt, immer wieder gefoltert werden kann und immer wieder benutzt werden kann. 

Die Sklavin muss eben bereit sein, für ihren Herrn jede noch so stramme Fesselung zu ertragen, jede Dauer der Fesselungen zu ertragen, Schmerzen zu ertragen und benutzt zu werden.

3. Alle Maßnamen, Behandlungen, Benutzung oder Bestrafungen der Sklavin, unter Berücksichtigung des 5. Punktes, sind jedoch dann ohne zeitliche Grenzen und sind erst dann zu Ende, wenn der Herr es bestimmt. 
Das kann von einer kleinen Aktion von nur wenigen Stunden sein, bis hin zu einen oder einer mehrtägigen Verfügbarkeit sein, in der die Sklavin möglicher weise auch dann in absoluter (sicherer) Gefangenschaft sich durchgehend befinden kann. 
Auch durch Ketten- und oder Käfig-Haltung, wenn sie nicht gebraucht wird. 
Sodass der Herr auch ganz spontan, sie benutzen oder sonst wie in Anspruch nehmen kann.

4. Alle Maßnamen, Behandlungen, Benutzungen oder Bestrafungen an und mit der Sklavin, können durch die Herrn fotografiert und gefilmt werden. Diese dürfen auch veröffentlicht werden, wenn das Gesicht nicht erkennbar ist oder sie maskiert ist. 
Für private Zwecke natürlich auch mit Gesicht.

5. Die Sklavin muss nicht ihre Familie und Freunde ganz aufgeben oder ihre beruflichen Wege dürfen nicht behindert werden.
Die Sklavin hat aber die Pflicht, Alles im Einklang zubringen und mit dem Herrn abzusprechen.
Zugleich hat der Herr auf diese Rücksicht zunehmen.

Komplette Kontrolle der sexuellen Bedürfnisse der Sklavin,

Orgasmuskontrolle, Keuschhaltung
1. Die Sklavin darf keine andere Herren haben, auch keine andere Sex- oder BDSM-Beziehungen dieser oder anderer Art pflegen oder haben, es sei denn der Herr wünscht das.
2. Die Sklavin wird absolut keusch gehalten und hat kein Anspruch auf sexuelle Erregung oder Handlungen.

Geschlechtsverkehr, Vibrator, Dildos und andere Befriedigungen können unter Umständen komplett eingestellt sein zum Beispiel als strafe und erhält sie nur, wenn der Herr es wünscht oder sie es verdient hat.
3. Auch das Mastubieren ist für die Sklavin ebenso untersagt, dies darf sie nur unter Aufsicht des Herrn nach festgelegten Zeitabschnitten machen.

R.A.C.K, Tunnelspiel, Edgsplay
1. Der Herr kann jegliche Härten und Extremen an die Sklavin ausüben und dabei darf er so weit gehen, solange er keine dauerhaften Verletzungen oder körperliche Schäden verursacht, die die Gesundheit der Sklavin beeinträchtigen oder ärztliche Behandlung erfordern würden.
2. Die Sklavin hat kein Codewort und ist ohne Ausnahme dem Geschick, Strenge, der sadistischen Lust, sowie Laune des Herrns komplett ausgeliefert.
3. Er kann die Sklavin ständig auf den unterschiedlichsten Arten peinigen und Schmerzen zufügen, sei es aus Strafe, aber auch aus Lust und sogar aus Willkür.
4. Der Herr kann die Sklavin so fest und sicher Fesseln und Fixieren, dass die Sklavin völlig bewegungslos ist und sich definitiv nicht befreien kann auch ohne anschließend sie zu benutzen oder zu foltern. In diesen Zustand kann er die Sklavin auf unbestimmte Zeit lassen.
5. Der Herr kann der Sklavin ebenso für unbegrenzte Dauer in einen Käfig oder Zelle einsperren. Dabei können auch Fesseln an den Sklavin zusätzlich angelegt sein.
6. Der Herr entscheidet auch, wie weit in welcher Form die Sklavin für die Nacht Fesseln angelegt sind oder ob andere restriktive Hilfsmittel für die Nachtruhe zum Einsatz kommen.
Publié par Octopussyropes
il y a 10 mois
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